Bekanntmachung
Gemeinde Steinmauern - Planungsleistungen zur Aufstockung eines Gebäudes zur Errichtung einer Ganztagsbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder GSTEINMA-2025-0001
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Steinmauern Identifikationsnummer: 08 216 052 Internet-Adresse (URL): https://www.steinmauern.de Postanschrift: Hauptstraße 82 Postleitzahl / Ort: 76479 Steinmauern NUTS-3-Code: DE124 Land: Deutschland Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de Telefon: +49 71166601496 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.steinmauern.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: GSTEINMA-2025-0001 Titel: Gemeinde Steinmauern - Planungsleistungen zur Aufstockung eines Gebäudes zur Errichtung einer Ganztagsbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder Beschreibung: Gemeinde Steinmauern - Planungsleistungen zur Aufstockung eines Gebäudes zur Errichtung einer Ganztagsbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71200000-0 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71220000-6 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71541000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 71240000-2 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Insolvenz Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Festlegung einer Honorarobergrenze Für die zu vergebende Planungsleistung gilt eine verbindliche Honorarobergrenze. Die anrechenbaren Kosten sind analog der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den KG 300+400 in Höhe von 4.336.488 Euro zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer anzunehmen. Das höchstmögliche Honorar für die zu vergebenden Planungsleistungen (inkl. aller Optionen) beläuft sich auf maximal Honararzone: IV Honorarsatz: Basissatz Nebenkosten belaufen sich auf den im Honorarblatt angegebenen pauschalen Prozentsatz in Höhe von 3 vom Hundert. Auf Grundlage dieser anrechenbaren Kosten ergibt sich eine Honorarobergrenze, die für die Vergabe maßgeblich ist. Angebote, deren Honoraransatz die festgelegte Preisobergrenze überschreitet, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Preisobergrenze aus haushaltsrechtlichen Gründen verbindlich vorgegeben ist. Maßgeblich für die Angebotswertung sind daher nur diejenigen Angebote, die die Preisobergrenze einhalten. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen • Teilnahmeantragsschreiben (GSTEINMA-2025-0001_Teilnahmeantrag Wettbewerb) • Bewerber-/Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3) • Eigenerklärung Referenzen Kindebetreuungseinrichtung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Referenzen Aufstockung eines Gebäudes (ANLAGE 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9) • Verpflichtungserklärung LTMG (ANLAGE 10) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12) • Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13) • Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 14) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) jeweils in deutscher Sprache Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen • Angebotsschreiben (L_D_VLL_Komm_D_Ang_EU) • Honorarangebot • Bietererklärung (ANLAGE 1) • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) • Eigenerklärung Mindestumsatz (ANLAGE 3) • Eigenerklärung Referenzen Kindebetreuungseinrichtung (ANLAGE 4) • Eigenerklärung Referenzen Aufstockung eines Gebäudes (ANLAGE 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9) • Verpflichtungserklärung LTMG (ANLAGE 10) • Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11) • Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12) • Eigenerklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 13) • Erklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 14) • Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15) • Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) • Lösungskonzept unter Berücksichtigung der Vorstudie / Planungskonzept / Entwurfskonzept (max. 7 DIN A/4 Seiten) • Darstellung der Projektorganisation und Team (max. 3 DIN A/4 Seiten) • Darstellung der Methodik und Herangehensweise (max. 3 DIN A/4 Seiten) • Darstellung der Übertragbarkeit von Erfahrungen aus einem Referenzprojekt (max. 10 DIN A/4 Seiten) • Dokument "GSTEINMA-2025-0001_CO2 Fußabdruck" Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig. oder • Angebotsschreiben (L_D_VLL_Komm_D_Ang_EU) • Honorarangebot • Bestätigung für die Anlagen 1 bis 12 sowie 15 und 16, dass die Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag unverändert weiter gültig sind • Eigenerklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 13) • Erklärung Nachunternehmer (falls erforderlich) (ANLAGE 14) • Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit als pdf-Datei • Darstellung der für den Auftrag vorgesehen Projektabwicklung und Methodik als pdf-Datei • Dokument "GSTEINMA-2025-0001_CO2 Fußabdruck" jeweils in deutscher Sprache Die Beifügung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: • Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens 1 vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen) mit Abschluss der Leistungsphasen 1-7 seit 01.01.2018 Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Betriebsbeginn / Leistungsjahr Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen. • Eigenerklärung über Erbringung von mindestens 1 vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen zur Aufstockung eines Bestandsgebäudes) mit Abschluss der Leistungsphasen 1-7 seit 01.01.2018 Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Betriebsbeginn / Leistungsjahr Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekten/Ingenieurs" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekten/Ingenieurs" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen. Für Bietergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: • Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. 3.000.000 EUR, - für Personenschäden i. H. v. 1.000.000 EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anlage 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber / Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber- / Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerber- / Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: . |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26.11.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10.11.2025 10:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199c8b21cbc-5bcef626c05fdb30
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://www.tender24.de |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLib... wird hingewiesen. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Postanschrift: Kappellenstraße 17 Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gemeinde Steinmauern - Planungsleistungen zur Aufstockung eines Gebäudes zur Errichtung einer Ganztagsbetreuungseinrichtung für Grundschulkinder |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 16.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.05.2029 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität des Lösungskonzepts, Beschreibung: Qualität des Lösungskonzepts, Gewichtung: 10,00 Projektorganisation und Team, Beschreibung: Projektorganisation und Team, Gewichtung: 10,00 Methodik und Herangehensweise, Beschreibung: Methodik und Herangehensweise, Gewichtung: 10,00 Darstellung der Übertragbarkeit von Erfahrungen aus einem Referenzprojekt, Beschreibung: Darstellung der Übertragbarkeit von Erfahrungen aus einem Referenzprojekt, Gewichtung: 20,00 CO2-Fußabdruck, Beschreibung: CO2-Fußabdruck, Gewichtung: 15,00 Preis, Beschreibung: Honorar, Gewichtung: 35,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |