Bekanntmachung

RV Global Mobility 22 04 01 02 00-01 01 07/ 2026/ RV Global Mobility 2026





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Identifikationsnummer: t: 08921080
Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: 08921080
Art des öffentlichen Auftraggebers: Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 22 04 01 02 00-01 01 07/ 2026/ RV Global Mobility 2026
Titel: RV Global Mobility
Beschreibung: Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team Global Mobility berät die Institute in verschiedenen Rechtsgebieten sowie in der koordinativen und organisatorischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen. Zur Unterstützung beauftragt das Team Ausland nach Bedarf einen externen Dienstleister.

Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt.

Der AN soll umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer effektiven organisatorischen Abwicklung von Personalfällen unter Beachtung der in- und ausländischen rechtlichen Aspekte inkl. einer durchzuführenden Gehaltsabrechnung erbringen. D.h. er soll insbesondere im lokalen Recht des Einsatzortes beraten und außergerichtlich vertreten sowie die Gehaltsabrechnung vornehmen, und zwar sowohl wenn deutsches und lokales Recht gilt, als auch wenn nur lokales Recht gilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:

- Beratung im Arbeitsrecht,
- Beratung im Ausländerrecht,
- Beratung im Aufenthaltsrecht,
- Beratung im Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Beratung im Steuerrecht,
- Beratung im Sozialversicherungsrecht,
- Gehaltsabrechnungen bei zeitgleicher und/oder kombinierter Abrechnung in Deutschland und im Ausland.

Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 10.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 79111000-5
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Insolvenz
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartZentrale Elemente des Verfahrens: Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesichert.
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten machen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Die benannten Referenzen müssen den folgenden Anforderungen genügen (=Mindestanforderung). Verlangt wird die Vorlage von mindestens einer (1) Unternehmensreferenz, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar ist und den nachstehenden Anforderungen genügt: Der prägende Teil der Leistungserbringung muss in den letzten fünf Jahren (ab Bekanntmachung dieses Verfahrens) erbracht worden sein. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Für die benannte Referenz muss gelten (=Mindestanforderung): Bei der referenzierten Leistung muss es sich um Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen handeln, der Referenzauftrag muss mindestens 24 Monate abdecken, wobei mind. zwölf (12) Monate im Referenzzeitraum liegen. Der vom Referenznehmer erbrachte eigene Leistungsanteil muss durchschnittlich mindestens 500.000 EUR (netto) p.a. betragen (ohne Payroll-Abwicklung, ohne Fremdauslagen). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.

Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung im Hinblick auf diesen Aspekt der Erlaubnis zur Berufsausübung verleiht) muss/müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn mit folgender Deckung nachweisen: Personen und Sachschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr), Vermögensschäden mind. 3 Mio. EUR (2-fach maximiert) oder spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen Angaben zu ihrem Gesamtjahresumsatz/spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens machen. Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters eine Eigenerklärung über die in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2023-2025) erzielten Umsätze des Unternehmens (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 2 VgV), aufgeteilt auf den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "Global Mobility (grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze)".

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen Angaben zu ihrem Gesamtjahresumsatz/spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens machen. Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters eine Eigenerklärung über die in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2023-2025) erzielten Umsätze des Unternehmens (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 2 VgV), aufgeteilt auf den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "Global Mobility (grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze)".

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Partnerschaftsregistereintragung. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Partnerschaftsregistereintragung. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs.
2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht und dass der Bieter sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von 5k Abs. 1 lit. a) bis d) VO 2022/576 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 14.04.2026 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 139 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
   
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cdd685e6d-e56f75350e950cc
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Identifikationsnummer: 09-0318006-60
Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl / Ort: 80538 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Identifikationsnummer: T: 08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team Global Mobility berät die Institute in verschiedenen Rechtsgebieten sowie in der koordinativen und organisatorischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen. Zur Unterstützung beauftragt das Team Ausland nach Bedarf einen externen Dienstleister.

Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt.

Der AN soll umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer effektiven organisatorischen Abwicklung von Personalfällen unter Beachtung der in- und ausländischen rechtlichen Aspekte inkl. einer durchzuführenden Gehaltsabrechnung erbringen. D.h. er soll insbesondere im lokalen Recht des Einsatzortes beraten und außergerichtlich vertreten sowie die Gehaltsabrechnung vornehmen, und zwar sowohl wenn deutsches und lokales Recht gilt, als auch wenn nur lokales Recht gilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:

- Beratung im Arbeitsrecht,
- Beratung im Ausländerrecht,
- Beratung im Aufenthaltsrecht,
- Beratung im Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Beratung im Steuerrecht,
- Beratung im Sozialversicherungsrecht,
- Gehaltsabrechnungen bei zeitgleicher und/oder kombinierter Abrechnung in Deutschland und im Ausland.

Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.09.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.08.2032
Verlängerungen und Optionen  
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: § 65 Abs. 2 VgV, da Anhang XIV-Dienstleistung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 10.000.000,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfache
Richtwertmethode ermittelt und berücksichtigt Preis und
Qualitätskriterien. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind in
Anlage E.1_Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen ersichtlich.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienKostenkriterium
einfache Richtwertmethode, Beschreibung: vgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein