Bekanntmachung

Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung GKOENGEN-2026-0001





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Gemeinde Köngen
Identifikationsnummer: 08116035
Internet-Adresse (URL): https://www.koengen.de/
Postanschrift: Stöffler-Platz 1
Postleitzahl / Ort: 73257 Köngen
NUTS-3-Code: DE113
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon: +49 71166601496
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://www.koengen.de/
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: GKOENGEN-2026-0001
Titel: Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung
Beschreibung: Gemeinde Köngen - Verpflegung in Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 885.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 15894210-6
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 55521200-0
Weitere CPV-Code Hauptteile: 55321000-6
Weitere CPV-Code Hauptteile: 15894100-2
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

• Angebotsschreiben (Komm_EU_R_LD_Ang)
• 1.1 Eignungsbogen
• Anlage_1.0_Preisblatt
• Anlage_4.0_Kriterienkatalog

jeweils in deutscher Sprache

>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<

Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.

Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.

Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.

Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung

- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Supply-Chain-Management
Beschreibung: Eigenerklärung: Zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von mind. drei (3) Referenzen aus dem Bereich Schul- und Kitaverpfle-gung vergleichbaren Einrichtungen des Bildungswesens mit mindestens Ø 180 Mittagessen pro Tag als Lieferleistung in einen Regenrationssystem.

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.

Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Erklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sowie einer Umwelt-haftpflicht-Versicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
• Personen- und Sachschäden 2.000.000 € p.a. 2fach maximiert
• Personen- und Sachschäden durch Umweltereignisse 2.000.000 € p.a. 1fach maximiert
• Vermögensschäden 100.000 €

oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Abführung der Krankenversicherungsbeiträge

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintrag in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eintrag in das Berufs-/Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Bedingungen.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 12.05.2026 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 111 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 12.05.2026 10:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Ort der Angebotsöffnung: erfolgt elektronisch
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d6b824af8-3c7eea9d8d4bc624
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-KommunikationskanalURL: https://www.tender24.de
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

 § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf

wird hingewiesen.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Identifikationsnummer: 08-A9866-40
Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Gemeinde Köngen möchte die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kinderkrippe "Sonnenwinkel", den Kindergarten "Schulberg", die Kindertagesstätte "Burggärtle", das Kinderhaus "Regenbogen" und die Schulkindbetreuung an der "Mörikeschule" an einen Dienstleister vergeben.
Zielsetzung ist es, einen für die Auftraggeberin geeigneten Auftragnehmer der Verpflegungsbranche zu finden, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein zeitgemäßer und zuverlässiger Vertragspartner ist.

Es ist durch den Auftragnehmer an allen Verpflegungstagen eine Mittagsverpflegung für die Kinder auch bei geringerer Teilnehmeranzahl in gleichwertigem Umfang zu erbringen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.09.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.08.2028
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Maximale Verlängerung der Vertragszeit zwei Mal um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2030
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 784.740,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<

Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.

Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.

Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.

Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung

- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Leistungsqualität, Beschreibung: Leistungsqualität, Gewichtung: 47,00
Ökologische Qualität, Beschreibung: Ökologische Qualität, Gewichtung: 13,00
Kostenkriterium
Preisniveau, Beschreibung: Preisniveau, Gewichtung: 40,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein