Bekanntmachung
Gekühlte IT-Racksysteme 2026 2241.4254.2026-01
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Identifikationsnummer: t:08921080 Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland Kontaktstelle: Sachgebiet IT-Vergabemanagement E-Mail: IT-Vergabe@gv.mpg.de Telefon: +49 8921080 Fax: +49 8921081367 Art des öffentlichen Auftraggebers: Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: 2241.4254.2026-01 Titel: Gekühlte IT-Racksysteme 2026 Beschreibung: Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von gekühlten IT-Racksystemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen (RV) mit bis zu sechs (6) Rahmenvertragspartnern, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von gekühlten IT-Racksystemen unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei auf in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe auch eine Bindung an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Bieter mit denselben Herstellern erfolgen. Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen. Diese Einzelwettbewerbe können in verschiedenen Formen sattfinden (= zwei Wettbewerbssegmente): a) als ein Vergleich der Produkte und Preise im digitalen MPG-Marktplatz auf dem die jeweiligen RV-Partner im ständigen Wettbewerb (Wettbewerb durch Katalogvergleich) stehen. b) als sog. Miniwettbewerb gemäß § 21 Absatz 5 VgV. Mit Zuschlag auf diese Rahmenvereinbarung ist der zukünftige RV-Partner zur Teilnahme an den (Einzel-)Wettbewerben berechtigt und - außer insoweit es ihm begründet bei einer konkreten Einzelanfrage unmöglich ist - verpflichtet. Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Anbindung der Rahmenvertragsprodukte und -leistungen (Kataloganbindung) über den digitalen MPG-Marktplatz, • Veräußerung und Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist), • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"), • ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf die gekühlten IT-Racksysteme Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen in diesen gekühlten IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten, wie Storage-, Server-, Netzwerkkomponenten und HPC-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden. Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 12.000.000,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 15.000.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 30200000-1 | |
| Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die in Anlagenrubrik D genannten Bedingungen. Zudem fordert der Auftraggeber im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen: - Russland-Sanktionen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) - IAO-Kernarbeitsnormen (unter Verwendung der Anlage D.1 - Ausschlusskriterium) |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 26.06.2026 12:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 92 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 26.06.2026 12:01 Uhr | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e0295c91b-3fcefe079505c9b5
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Identifikationsnummer: t:08921760 Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80538 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN: Die Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung an den digitalen MPG-Marktplatz abrufbar sein. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von gekühlte IT-Racksystemen und deren Komponenten auch Service- und Dienstleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Nicht Gegenstand der Leistung sind in diesen gekühlten IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten, wie Storage-, Server-, Netzwerkkomponenten und HPC-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die gekühlten IT-Racksysteme eigenständig im eProcurement-Systems der MPG (= digitaler MPG-Marktplatz) innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählen können. Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen soll über die hier in den Wettbewerb gestellte RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Zum anderen müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die in Kapitel 3.2 charakterisierten Sortimentsklassen vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte der jeweils von ihnen benannten Herstellern während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten. Der Bieter muss in seinem Angebot einen Hersteller benennen und somit auch das genannte Formblatt als Teil seines Angebots abgeben. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen Hersteller festlegen. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben wurde. Sollte sich nach Auswertung der Angebote herausstellen, dass sich unter den sechs (6) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit derselben Hersteller-Kombination am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit derselben Hersteller-Kombination nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diese Hersteller-Kombination das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit derselben Hersteller-Kombination werden nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für gekühlte IT-Racksysteme im Katalog des Auftragnehmers wird durch die in Anlage E.4 "Preise - Preisbildungsmodell - Beispiel Herleitung Preisbildungsmodell" aufgeführten Sortimentsgruppen und beispielhaften Sortimentsklassen charakterisiert. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten im Spektrum der Anlage E.4 "Preise - Preisbildungsmodell - Beispiel Herleitung Preisbildungsmodell" genannten Sortimentsgruppen und beispielhaften Sortimentsklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen sowie entsprechendes Zubehör. Die im Rahmen des Angebots anzugebenden Referenzkomponenten (vgl. Anlage E.6 "Kalkulatorischer Warenkorbpreis") stehen beispielhaft für den Umfang des Sortiments. Diese Beispiele bilden typische Komponenten nach und dienen ausschließlich der Wertung der Angebote; sie stellen aber keine abschließenden Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment für die MPG angebotenen Komponenten muss beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in den digitalen MPG-Marktplatz über sog. Statische Kataloge überführt werden und darüber unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör von gekühlten IT-Racksystemen mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere Kapitel 10 zur Technologiegleitklausel). Die Beratungsleistung zu Konfiguration und Systemprojekten wird in zwei Bereiche unterteilt und abgegrenzt. Der Bieter muss beide Bereiche anbieten. Diese sind: Punktuelle Konfigurationsberatung und Systemberatung (siehe Kapitel 6). |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 12.000.000,00 EUR |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 48 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Leistungsbeginn ist der 26.09.2026. Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Direkt nach Zuschlag haben die Rahmenvertragspartner mit der Anbindung an das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft zu beginnen. Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit). |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 6 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 15.000.000,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Kostenkriterium einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P), Beschreibung: Alle in der Vergabeunterlage bzw. in der Anlage E.2 (Kriterienkatalog) genannten Zuschlagskriterien, Gewichtung: 100,00 |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |