Bekanntmachung

RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung 22 04 01 02 00 01 01 22_2026





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Identifikationsnummer: T:08921080
Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: 08921080
Fax: +49 8921081344
Art des öffentlichen Auftraggebers: Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 22 04 01 02 00 01 01 22_2026
Titel: RV anwaltliche Bauvergabeberatung/-vertretung inkl. Baubeschaffungsdurchführung
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, eine bedarfsorientierte Abruf-Rahmenveinbarung zu vergeben, die die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet des Bauvergaberechts (GWB, VgV, VOB Teil A, HOAI, AHO, RPW sowie, soweit im Kontext der zu klärenden Fragestellungen erforderlich, der angrenzenden bau- und vergaberechtlichen Rechtsgebiete und -bestimmungen) umfasst.
Außerdem unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber (die Generalverwaltung und nachgelagert ggfs. auch die Institute/ Einrichtungen der MPG) im Rahmen auftretender Frage- und Problemstellungen im Bereich des Bauunterhalts.
In Bezug auf die VgV-Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfasst der Rahmenvertrag auch die weitgehend eigenständige Durchführung von Vergabeverfahren aller Art zur Vergabe von HOAI-/AHO-Verträgen (und dgl.) in einem arbeitsteiligen Prozess mittels des von der MPG eingesetzten eVergabesystems.

Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der AuftragsvergabeGeschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 4.800.000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 6.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 79110000-8
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Insolvenz
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartZentrale Elemente des Verfahrens: Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, eine bedarfsorientierten Abruf‑Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht zu schließen, der die MPG bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren sowie bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Bau und Bauunterhalts unterstützt. Die Generalverwaltung tritt hierbei als zentrale Beschaffungsstelle auf und schließt die Rahmenvereinbarung.
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Auftraggeber fordert Angaben zum Umgang des Bieters mit KI gestützten Werkzeugen und mit neuen Entwicklungen im Bereich "Künstliche Intelligenz im Vergabewesen", um die technisch berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sowie seine internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung feststellen zu können.

Die Darstellung muss die organisatorischen Strukturen und Erfahrungen des Bieters im Hinblick auf den Umgang mit KI im Kontext von Vergabeverfahren belegen, bspw. auch unter Bezugnahme auf vergleichbare Mandate mit KI-Einsatz und den dortigen Vorteilen für den Auftraggeber.

Hierzu hat der Bieter darzulegen,
• wie er sicherstellt, dass Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen fortlaufend beobachtet, fachlich und rechtlich bewertet und für die eigene Tätigkeit eingeordnet werden,

• ob und in welchem Umfang KI gestützte Werkzeuge im Rahmen der Vergabeabwicklung (z. B. Standardisierung von Vorlagen, Unterstützung bei der Erstellung von Vergabeunterlagen, Auswertungen, Qualitätssicherung) eingesetzt werden oder aus welchen Gründen ein Einsatz derzeit nicht erfolgt und nicht vorgesehen ist,

• mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen gewährleistet wird, dass ein etwaiger Einsatz von KI gestützten Werkzeugen im Einklang mit den berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, dem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO, BDSG) und den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgt,

• welche internen Kontroll- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen, um KI gestützte Ergebnisse vor ihrer Verwendung gegenüber dem Auftraggeber zu prüfen, zu plausibilisieren und zu verantworten.

Soweit vorhanden, sind interne Richtlinien oder Verfahrensbeschreibungen beizufügen, aus denen sich die vorstehenden Aspekte ergeben.

Entscheidet sich der Bieter, bei der Auftragsausführung keine KI gestützten Werkzeuge einzusetzen, hat er darzulegen, mit welchen Maßnahmen und Prozessen er gleichwohl eine effiziente, qualitativ hochwertige und rechtssichere Leistungserbringung gewährleistet und wie er neue Entwicklungen im Bereich KI im Vergabewesen beobachtet und bewertet.

Die geforderten Angaben sind vollständig in der Anlage D.1. Abschnitt "KI-Nutzung und Qualitätssicherung" einzutragen (= Mindestanforderung). Sie dürfen einen Umfang von zwei (2) Seiten Fließtext nicht überschreiten. Soweit eine interne KI-Richtlinie oder Verfahrensbeschreibung vorhanden ist, sind diese als weitere Anlage beizufügen.

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vorlage von mindestens einer (1) Rahmenvereinbarungs-Referenz über anwaltliche Beratungs- oder Verfahrensführungsleistungen für Auftraggeber im Vergaberecht im Zusammenhang mit der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen. Ein prägender Teil der Leistung (mindestens zwölf volle Monate) muss in den letzten drei (3) Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Pro Jahr im referenzierten Zeitraum müssen mindestens zehn (10) inhaltlich voneinander abweichende Beratungsleistungen erfolgt sein. Beratungsleistungen sind inhaltlich voneinander abweichend, wenn sie sich nicht nur durch den jeweiligen Auftrag, sondern auch durch die zugrundeliegende vergaberechtliche Fragestellung oder den behandelten Beratungsgegenstand unterscheiden. Auflistung für ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre erforderlich.

Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Namentliche Benennung von sechs (6) Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, davon zwei Lead-Anwälte und vier weitere Teammitglieder.

Anforderungen:
Alle benannten Teammitglieder sind als Rechtsanwälte zugelassen. Im Team insgesamt mindestens drei Fachanwälte für Vergaberecht sowie mindestens ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mehrfachzählungen zulässig).

Besondere Anforderungen an die beiden Lead-Anwälte:
Fachanwaltstitel im Vergaberecht, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung.
Vorlage persönlicher Referenzen:
Pro Lead-Anwalt elf (11) Referenzen, davon mindestens fünf VgV-Komplettabwicklungen für Planungsleistungen (davon drei in arbeitsteiligem Prozess und drei unterschiedliche Verfahrensarten abdeckend), mindestens zwei schriftliche Gutachten/Vermerke zu vergabe-/baurechtlichen Rechtsfragen mit mindestens zehn Seiten Fließtext, mindestens drei Verfahren vor Vergabekammern auf Auftraggeberseite mit Schwerpunkt Bauvergaben, mindestens ein OLG-Verfahren auf Auftraggeberseite im Vergaberecht.

Besondere Anforderungen an die übrigen Teammitglieder:
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Erstzulassung.
Vorlage persönlicher Referenzen:
Mindestens drei Referenzen über Mitwirkung an VgV-Verfahren oder VOB/A-Beratung, davon mindestens eine Komplettabwicklung eines VgV-Verfahrens über ein elektronisches Vergabesystem.

Für alle Referenzen muss gelten:
Prägende Leistungsteile innerhalb der letzten drei Jahre vor Bekanntmachung dieser Ausschreibung; bei Nachprüfungsverfahren mindestens die mündliche Verhandlung.

Die Nachweise erfolgen durch Einreichung der Referenzblätter gemäß Anlage D.1 sowie die Sammelerklärung (= Mindestanforderung).

Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind.

Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist.

Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung.

Gefordert wird eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
• mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen‑ und Sachschäden und
• mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Vermögensschäden.

Der Auftraggeber akzeptiert entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Exzedentendeckung genügt eine einfache Maximierung für alle Schäden).

Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.

Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens/der Kanzlei in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die Umsätze für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen.

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Neben dem Gesamtumsatz hat der Bieter den Umsatz im Tätigkeitsbereich Vergaberecht in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Hierzu sind in den Vergabeunterlagen die spezifischen Umsätze im Vergaberecht für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in Euro netto einzutragen.

Die Angaben dienen dazu, die Erfahrung und Markttätigkeit des Bieters im einschlägigen Leistungsbereich zu bewerten. Sie sind vollständig zu machen und werden durch die abschließende Sammelerklärung bestätigt.

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister sowie bestehende Kammermitgliedschaften.

Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen.

Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und 3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies
stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen):
Jeder Bieter muss unter Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für
öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
(Gesamttext infolge hier limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 23.06.2026 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 130 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 23.06.2026 12:01 Uhr
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch die Vergabestelle
Ort der Angebotsöffnung: Entfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e449a7c31-c644d397c3a0523
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Identifikationsnummer: 09-0318006-60
Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl / Ort: 80538 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Identifikationsnummer: T: 08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Fax.: +49 8921081344
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer bedarfsorientierten Abruf-Rahmenvereinbarung über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bauvergaberecht. Der Auftragnehmer soll die Generalverwaltung sowie nachgelagert ggfs. die Institute und Einrichtungen der Max Planck Gesellschaft bei der rechtlichen Beratung im Bauvergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, HOAI, AHO, RPW und angrenzende Bereiche) sowie bei der weitgehend eigenständigen Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere zur Vergabe von Planungsleistungen (HOAI-/AHO Verträge und vergleichbare Verträge), unterstützen.

Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der
Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen
(Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 4.800.000,00 EUR
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 72

Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beträgt max. 72 Monate ab Leistungsbeginn. Dem Auftraggeber wird ein ordentliches jährliches Kündigungsrecht (Sonderkündigungsoption) eingeräumt. Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit sowie daraufhin folgend jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres erfolgen. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag bis zum Ende der 72 Monate weiter.
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 72 Monaten ist gemäß § 65 Abs. 2 VgV zulässig. Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung (Dienstleistung des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU), für die die regelmäßige Höchstlaufzeitbegrenzung von vier Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV keine Anwendung findet. Die gewählte Laufzeit sichert die notwendige Kontinuität und verfahrensübergreifende Stabilität bei der rechtlichen Beratung und Vertretung des Auftraggebers.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 6.000.000,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen.

2. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der in den Vergabeunterlagen definierten Honorarvereinbarung (ergänzend gelten die Vorschriften des RVG).

3. Es wird auf die Pflicht zur Einhaltung der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verwiesen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: vgl. Anlage E.1_Zuschlagskriterien zu den Vergabeunterlagen, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein