Bekanntmachung

Stuttgart Netze - Tunnel Leuchtenrevision SNETZE-2026-0001





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Stuttgart Netze GmbH
Identifikationsnummer: HRB 746547
Internet-Adresse (URL): https://stuttgart-netze.de
Postanschrift: Kesselstraße 21-23
Postleitzahl / Ort: 70327 Stuttgart
NUTS-3-Code: DE111
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon: +49 711-66601-496
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Beschafferprofil (URL): https://www.stuttgart-netze.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: SNETZE-2026-0001
Titel: Stuttgart Netze - Tunnel Leuchtenrevision
Beschreibung: In denStraßentunneln bzw. Straßenunterführungen in Stuttgart sind die Tunnel- bzw. Unterführungsleuchten mittels Bürste (Handreinigung) von außen zu reinigen. Defekte Leuchtmittel sind zu tauschen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 650.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 50232100-1
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 34993100-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 90910000-9
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen

• Angebotsschreiben
• Bietererklärung (ANLAGE 1)
• Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2)
• Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE 3)
• Eigenerklärung Referenzen Leuchtenrevision (ANLAGE 5)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6)
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen
im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7)
• Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8)
• Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9)
• Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11)
• Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12)
• Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13)
• Erklärung Nachunternehmer (ANLAGE 14)
• Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15)
• Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16)

jeweils in deutscher Sprache

Die Einreichung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig.

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zusätzlich zwingend einzureichen:

• Preisblatt zur Angebotsabgabe.xlsx
• Verpflichtungserklärung LTMG

>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<

Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.

Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.

Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen

- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.

Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.

Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung

- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Eigenerklärung über mind. 1 Referenzen zu vergleichbaren Leuchtenrevisionen

Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.

In der Referenzliste sind zu benennen:

Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Anzahl Leuchten bzw. Objekte

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.

Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bietergemeinschaft zu erbringen.

Angebote, die nicht mindestens 1 wertbare Referenz angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: • Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall

- für Sachschäden und Vermögensschäden i. H. v. 3.000.000 EUR,
- für Personenschäden i. H. v. 3.000.000 EUR

je zweifach maximiert

durch

- Vorlage Kopie Versicherungsschein oder
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

Hinweis:

Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anlage 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen.

Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: * Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

Bescheinigung der Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft

Bescheinigung der Berufsgenossenschaft

* Unbedenklichkeitsbescheinigung tariflichen Sozialkasse

Bescheinigung über die Zahlung der Beiträge

Bescheinigung tariflichen Sozialkasse

* Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2023 - 2025) für vergleichbare Leistungen.

Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:

• Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer)
• Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:

• Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer)
• Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK
• Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)

Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.

Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.

Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: .
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 17.07.2026 10:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 45 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 17.07.2026 10:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Ort der Angebotsöffnung: erfolgt elektronisch
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ecba8eda8-185455cb9ae4aee1
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-KommunikationskanalURL: https://www.tender24.de
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdfn

wird hingewiesen.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Identifikationsnummer: 08-A9866-40
Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721 9268730
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
Land: Deutschland
Schlichtungsstelle
Land: Deutschland
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: In den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Straßentunneln bzw. Straßenunterführungen in Stuttgart sind die Tunnel- bzw. Unterführungsleuchten mittels Bürste (Handreinigung) von außen zu reinigen. Defekte Leuchtmittel sind zu tauschen. Ebenso sind die Kameras bzw. Lichtfühler zur Beleuchtungssteuerung zu reinigen.

Bei den für die Inspektion und Wartung vorgesehenen Tunneln bzw. Unterführungen sind die Leuchtmittel zu wechseln und die Leuchten einer Inspektion nach DGUV zu unterziehen.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird ein leistungsfähiges Unternehmen zur Durchführung des Auftrages gesucht.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 01.09.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.08.2030
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: 2-jährige Grundlaufzeit. Verlängerung um 1 Jahr möglich. Maximale Laufzeit insgesamt 4 Jahre
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein