Bekanntmachung
Konzeptvergabe Grundstücksverkauf und -entwicklung in Bodelshausen GBODEL-2026-0001.
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bodelshausen Identifikationsnummer: 08416006 Internet-Adresse (URL): https://www.bodelshausen.de/ Postanschrift: Am Burghof 8 Postleitzahl / Ort: 72411 Bodelshausen NUTS-3-Code: DE142 Land: Deutschland Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de Telefon: +49 71166601496 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.bodelshausen.de/ |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: GBODEL-2026-0001. Titel: Konzeptvergabe Grundstücksverkauf und -entwicklung in Bodelshausen Beschreibung: Verhandlungsverfahren für den Verkauf und die Bebauung von Grundstücken in 72411 Bodelshausen (Landkreis Tübingen) Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die Gemeinde Bodelshausen einen Investor, der das Baugrundstück (vier Flurstücke) kauft und entwickelt. Der Investor soll die Flächen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde Bodelshausen innerhalb eines vertraglich zu vereinbarenden Zeitplans bebauen. Mit Blick auf die Bauverpflichtung kann die Einordnung als öffentlicher Bauauftrag nicht ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Bodelshausen führt deshalb für den Verkauf der Flächen mit der Verpflichtung, diese nach Maßgabe des Konzepts innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans zu bebauen, ein europaweites Vergabeverfahren durch. Art des Auftrags: Bauleistung |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 45211360-0 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 45211000-9 |
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| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Insolvenz Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Inhalt des Teilnahmeantrags Der Teilnahmeantrag muss die Bewerbung um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren sowie die nachfolgend genannten Eigenerklärungen / Angaben / Unterlagen umfassen. Hierzu muss das Formblatt verwendet werden, das als Anlage 6 beigefügt ist. - Formblatt, Teil 1 (Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft. - Formblatt, Teil 2 (Bewerbergemeinschaftserklärung): Teil 2 des Formblatts muss nur von Bewerbergemeinschaften ausgefüllt werden. - Formblatt, Teil 3: Weitere Unternehmensangaben; bei einem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft werden die Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erbeten. In diesem Falle ist Teil 3 zu vervielfältigen und eindeutig mit dem Namen des jeweiligen Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft zu kennzeichnen. - Formblatt, Teil 4 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und Eigenerklärung zu Art. 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren): Teil 4 des Formblatts muss vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ein gesonderter Teil 4 zu verwenden. - Formblatt, Teil 5 (Eigenerklärung zur Eignung): Teil 5 des Formblatts muss vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied ist ein gesonderter Teil 5 zu verwenden. - Formblatt, Teil 6 (Eigenerklärung zu Auswahlkriterien): Werden in diesem Teil des Formblatts keine Angaben gemacht, können für die Auswahlkriterien (siehe hierzu Kapitel C3.2) keine Punkte erzielt werden. - Formblatt, Teil 7 (Verpflichtungserklärung Mindestentgelt LTMG-Baden-Württemberg): Teil 7 des Formblatts muss von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer ausgefüllt und entweder mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMGBW Für jeden Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss ferner die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW - Teil 7 des Formblatts in Anlage 6) mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen machen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen zusammengerechnet: - Eigenerklärung in Teil 5 des Formblatts über mindestens eine Referenz über ein Projekt, das mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Als vergleichbar gilt ein Projekt mit mind. 2 Wohngebäuden (Mehrfamilienhäuser) mit insgesamt mind. 10 Wohneinheiten. Der Abschluss des Projekts darf nicht länger als zehn Jahre, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, zurückliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag die nachfolgend genannten Eigenerklärungen abgeben: - Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister in Teil 4 des Formblatts. - Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus die Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Teil 2 des Formblatts abzugeben, mit der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und der Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden in Teil 5 des Formblatts. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Finanzkennzahlen Beschreibung: Jahresabschlüsse für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse in dem Land, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind alternativ andere geeignete Unterlagen, wie beispielsweise eine Bankerklärung, die eine Beurteilung der Solvenz des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ermöglicht, vorzulegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag (Teil 5 des Formblatts) nachfolgend genannte Eigenerklärungen abgeben und Unterlagen vorlegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Investition in Bauvorhaben) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025) in Teil 5 des Formblatts. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag (Teil 5 des Formblatts) nachfolgend genannte Eigenerklärungen abgeben und Unterlagen vorlegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Investition in Bauvorhaben) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025) in Teil 5 des Formblatts. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Bedingungen. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29.09.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24.08.2026 10:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f03b790a9-44998045c171c61f
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: http://www.tender24.de |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ Postanschrift: Kapellenstrasse 17 Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE112 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die Gemeinde Bodelshausen einen Investor, der das Baugrundstück (vier Flurstücke) kauft und entwickelt. Der Investor soll die Flächen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde Bodelshausen innerhalb eines vertraglich zu vereinbarenden Zeitplans bebauen. Mit Blick auf die Bauverpflichtung kann die Einordnung als öffentlicher Bauauftrag nicht ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Bodelshausen führt deshalb für den Verkauf der Flächen mit der Verpflichtung, diese nach Maßgabe des Konzepts innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans zu bebauen, ein europaweites Vergabeverfahren durch. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2027 Enddatum der Laufzeit: 30.09.2031 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Zum Verhandlungsverfahren werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur 3 oder weniger Bewerber einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht oder liegen nur bei 3 oder weniger Bewerbern keine Ausschlussgründe vor, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Treffen diese Voraussetzungen bei mehr als 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu, werden die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand der vorgelegten Referenzen, die im Teil 6 des Formblatts zu nennen sind, ausgewählt. Nach der Entscheidung der Vergabestelle über die Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, erhalten die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ein abschließendes Absageschreiben. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden aufgefordert, zunächst ein erstes, noch unverbindliches Angebot auf der Grundlage der Vergabeunterlagen abzugeben, die bereits jetzt zur Verfügung gestellt wurden. Die maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden zur Abgabe eines noch unverbindlichen indikativen Erstangebots aufgefordert. Die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Kapitel D) werden erst für die Erstellung des indikativen Angebots in der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) benötigt. Alle Bieter/Bietergemeinschaften, die form- und fristgerecht ein Erstangebot abgegeben haben, erhalten die Möglichkeit, ihr Erstangebot im Rahmen der Verhandlungsrunde zu präsentieren. Im Anschluss an die Verhandlungsrunde werden alle Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben bei der Erstellung des endgültigen Angebots die Möglichkeit, ihr Erstangebot zu überarbeiten und zu ändern. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die Bieter/Bietergemeinschaften gebeten, ihre finalen Angebote vollständig mit allen Anlagen vorzulegen. Auch Unterlagen, die schon Bestandteil des indikativen Angebots waren und im finalen Angebot unverändert bleiben, sind erneut vorzulegen. Für die Angebotserstellung und die Teilnahme am Verhandlungsverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt. Für die gemäß Ziff. D2.2.1 zum architektonischen Konzept vorzulegenden Entwürfe, Pläne und Zeichnungen wird einheitlich für alle Bieter eine Entschädigung in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Die Entschädigung steht jedem Bieter zu, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat (§ 8 b) EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Für die Überarbeitung des architektonischen Konzepts für das finale Angebot wird keine zusätzliche Entschädigung bezahlt. Der Zuschlag wird an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Zuschlagskriterien lauten Architektonisches Konzept (max. 70 Punkte) / Nutzungskonzept (max. 35 Punkte) / Finanzielles Angebot (max. 5 Punkte). Die max. Gesamtpunktzahl beträgt 110 Punkte. Die Unterkrieterien und die Wertungsschemata sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die genannten Fristen und Termine sind vorläufig. Während des Vergabeverfahrens können sich Anpassungen ergeben. Maßgebend sind letztlich die den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen oder finalen Angebotes mitgeteilten bzw. die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Architektonisches Konzept (70Punkte) / Nutzungskonzept (35) / Finanzielles Angebot (5), Beschreibung: Architektonisches Konzept (70Punkte) / Nutzungskonzept (35) / Finanzielles Angebot (5), Gewichtung: 100,00 Preis, Beschreibung: Preis (im Gesamtkonzept enthalten), Gewichtung: 0,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |