| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. Identifikationsnummer: 992-80200-35 Internet-Adresse (URL): https://www.hzdr.de Postanschrift: Bautzner Landstraße 400 Postleitzahl / Ort: 01328 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland Kontaktstelle: Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen E-Mail: vergabe@hzdr.de Telefon: +49 3512600 Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: EUOV2608 Titel: GPU-Rechenknoten Beschreibung: Lieferung von GPU-Rechenknoten Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 30200000-1 | |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Bautzner Landstraße 400 Postleitzahl / Ort: 01328 Dresden NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. sowie dem 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Dafür sind die den Ausschreibungsunterlagen beigfügten Eigenerklärungen "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" und "RUS-Sanktionen" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Der Bieter erklärt, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Nachweise sind auf Verlagen nachzureichen). Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Der Bieter erklärt, ob er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Nachweise sind auf Verlagen nachzureichen). Siehe Anlage B. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: gemäß gesetzlicher Vorgaben aus VgV |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 04.08.2026 12:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 41 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f26e733af-539f1c5e2d8aa742
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: - Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Identifikationsnummer: - Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Zur Erweiterung eines bestehenden HPC-Clusters sollen zwei GPU-Rechenknoten angeschafft werden. Die Leistungen sind immer pro Knoten abgefragt und beinhalteten Funktionstest und Lieferung der einzelnen Knoten sowie auch die Entsorgung des Verpackungsmaterials. Die Anzahl der geforderten Baugruppen und dazugehörigen Serviceleistungen sind in der Angebotserklärung aufgeführt. Die Verwendungsstelle für die Komponenten ist: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V., Bautzner Landstr. 400, 01328 Dresden Alle Angaben zu den Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen und es können jeweils gleich- oder höherwertige Teile angeboten werden. Bei spezifischen Markennamen dienen diese nur als Leitprodukt und können ebenfalls durch höher- oder gleichwertige Produkte substituiert werden. In jedem Fall ist die Lieferung fabrikneuer Komponenten gefordert. Für die optionalen Positionen behält sich der Auftraggeber eine Beauftragung von max. 2 Stück ausdrücklich vor. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Bautzner Landstrasse 400 Postleitzahl / Ort: 01328 Dresden-Rossendorf NUTS-3-Code: DED21 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 3 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Neben den beiden verbindlich zu vergebenden GPU-Rechenknoten inkl. 3-Jahre Vorab-Teileaustausch-Service vergibt das HZDR weitere zwei GPU-Rechenknoten optional. Zudem gibt es eine Option zur Verlängerung des Vorab-Teileaustausch-Service für GPU-Rechenknoten auf insgesamt 5 Jahre (mit GPUs). |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Niedrigster Wertungspreis., Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |