Bekanntmachung
Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung 1300 V 212/26
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Stadt Hünfeld Identifikationsnummer: 06631 Internet-Adresse (URL): https://www.landkreis-fulda.de Postanschrift: Wörthstraße 15 Postleitzahl / Ort: 36037 Fulda NUTS-3-Code: DE732 Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabe@landkreis-fulda.de Telefon: +49 661 6006-1322 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: 1300 V 212/26 Titel: Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung Beschreibung: Magistrat der Stadt Hünfeld, Straßen- und Flächenreinigung Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 | |
| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 36088 Hünfeld NUTS-3-Code: DE732 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: - Vertragsbestandteil wird der in den Vergabeunterlagen beigefügte Vertrag über die Straßen- und Flächenreinigung in der Stadt Hünfeld. Dieser beinhaltet eine Preisgleitklausel (s. § 8 Abs. 2 Anpassung der Vertügung). - Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. - Nimmt der Bieter zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen. Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert. - Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen. - Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe habe muss: Gesamtschuldnerisch haftend. - Der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen. - Der Bieter zahlt ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Nachweis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Bescheinigung der Krankenkasse. Datenschutzhinweis: Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in. Detailiertere Angaben zu: a) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zur Angebotsabgabe zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten: • Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen. • Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. • Erklärung, dass im Auftragsfalle die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden wird. • Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot die zur Leistungserfüllung vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beschreiben und die Gründe und Motive für den Zusammenschluss darzulegen. Für die Bietergemeinschaftserklärung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck einschließlich einer Darlegung der Gründe für die Zusammenarbeit einzureichen. Die Auftraggeber behalten sich vor, einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen. Bietergemeinschaften haben für jedes einzelne ihrer Mitglieder die unter der Eignung zur Berufsausübung und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungssfährigkeit geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Die weiteren Erklärungen, Nachweise und Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind jeweils für das/die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, für das/die die Nachweisforderung aufgrund des von dem Mitglied innerhalb der Bietergemeinschaft übernommenen Leistungsteils zutrifft. Im Übrigen müssen diese Nachweisforderungen für die Bietergemeinschaft insgesamt vollständig erfüllt werden. Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält. Im Übrigen beurteilt der AG die Eignung der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung in der Gesamtschau der durch die vorgelegten Nachweise und Erklärungen zum Ausdruck kommenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde; das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft. b) Unterauftragnehmer (Nachunternehmer): Beabsichtigt der Bieter, im Rahmen der Leistungserbringung Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) einzusetzen, so hat er diese in einer gesonderten, dem Angebot in verbindlich unterzeichneter Form beigefügten Erklärung zu benennen. Die Erklärung hat jeweils Namen, Anschrift und vertretungsberechtigte Personen des Nachunternehmers sowie eine Beschreibung desjenigen Leistungsanteils, der dem Nachunternehmer übertragen werden soll (Art und Umfang), zu enthalten. Für die Erklärung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Der Bieter hat auch für jeden Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) die unter der Eignung zur Berufsausübung geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem sind für den Unterauftragnehmer die Umsatzerklärungen gemäß wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit, Spiegelstrich 1, und außerdem die Nachweise und Erklärungen gemäß Nr. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzureichen, dies jedoch beschränkt auf denjenigen Leistungsanteil, der auf den jeweiligen Unterauftragnehmer übertragen werden soll. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nur für "wesentliche" Unterauftragnehmer. Dies sind für Zwecke ausschließlich dieses Vergabeverfahrens solche Unterauftragnehmer, die Leistungen des Transportes und/oder Leistungen der Verwertung der Bioabfälle durchführen sollen, nicht jedoch solche, die lediglich Outputströme aus einer Behandlungsanlage übernehmen und entsorgen, und ebenfalls nicht solche, die lediglich Leistungen der Beladung/und oder des Umschlags durchführen. Der AG behält sich indes vor, auch für nicht "wesentliche" Unterauftragnehmer im vorstehenden Sinne die in den Eigungskriterien genannten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen im Rahmen der weiteren Angebotsaufklärung zu verlangen. Die Verpflichtung zur Benennung sämtlicher vorgesehener Unterauftragnehmer (auch nicht "wesentlicher") mit dem Angebot bleibt im Übrigen unberührt; ebenso die vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unterauftragnehmern. Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält. Im Übrigen beurteilt der AG die Eignung jedes Unterauftragnehmers für die Leistungserbringung mit Blick auf die ihr übertragenen Teilleistungen und berücksichtigen dies in einer Gesamtbeurteilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bieters (unter Einschluss der vorgesehenen Unterauftragnehmer). Das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer geprüft; gegen keinen der vorgesehenen Unterauftragnehmer dürfen Ausschlussgründe bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen hinsichtlich der für die Leistungserbringung eingesetzten Nachunternehmer nach Zuschlagserteilung der Zustimmung des Auftraggebers bedürfen, und dass der Auftragnehmer vollumfänglich für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch Nachunternehmer einsteht (vgl. Teil F, § 4.11 der Verträge). |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zur Einschätzung der Durchführung der Leistungserbringung des Unternehmens ist der beabsichtigten Fahrzeugeinsatz anzugeben. Eigenerklärung zur operativen Leistungserbringung und den planmäßig eingesetzten Fahrzeugen. Der Nachweis hat über das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Angabe zur operativen Leistungserbringung und den planmäßig eingesetzten Fahrzeugen" zu erfolgen. Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung: Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG oder vergleichbar für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern. Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden, Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Angaben zu mind. 3 bis max. 5 Referenzobjekten über die in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Leistungen bezogen auf die Leistungen kombinierter maschineller und manueller Straßenreinigung für eine Reinigungslänge von mind. 5.000 km/Jahr sowie eine kombinierte maschinelle und manuelle Flächenreinigung von mind. 300 ha/a. Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für die präqualifizierten Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert. Der Nachweis kann über die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweis oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden, Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre, durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre, hinsichtlich der Leistung Straßen- und Flächenreinigung, durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register) Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR, AVPQ), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden. Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen welche nach § 56 VGV nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Vorlage der vollständig ausgefüllten Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu den bestehenden Sanktionen gegen Russland. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 04.08.2026 10:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 04.08.2026 10:00 Uhr Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Fulda Wörthstraße 15 36037 Fulda Deutschland |
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| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19efe23e6ca-597138d33938e71d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB). |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: 06411000 Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126603 Fax.: +49 615112-5816 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Identifikationsnummer: 06151 12-6603 Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Postleitzahl / Ort: 64283 Darmstadt NUTS-3-Code: DE711 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de Telefon: +49 6151126603 Fax.: +49 615112-5816 |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gemäß des Straßenreinigungsgesetzes Hessen sind die Städte und Gemeinden zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen bzw. bebauten Ortslagen verpflichtet. In der Satzung der Stadt Hünfeld über die Straßenreinigung vom 16.12.2021 (siehe Anlage 1) regelt die Stadt Hünfeld die Reinigungspflicht der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Ortsdurchfahrten, Wege und Plätze. Die Reinigungspflicht wird angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen. Dies gilt nicht für die satzungsgemäß bestimmten Straßen und Flächen in der Kernstadt von Hünfeld, für welche die Stadt Hünfeld die Reinigung als öffentliche Einrichtung durchführt. Diese von der Stadt zu reinigenden Straßen und Flächen bilden neben weiteren städtischen Grundstücken die Grundlage für die zu vergebenden Leistungen. Derzeit sind keine relevanten Anpassungen der Satzungen geplant, Änderungen und Ergänzungen bezüglich der zu reinigenden Straßen und Flächen können sich u. a. durch einen möglichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ergeben. Die Bieter haben sich bei entsprechendem Interesse vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten der zu reinigenden Straßen und Flächen zu informieren. Nachträgliche Forderungen des AN aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten sind ausgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages zur Durchführung von Reinigungsleistungen auf Basis dieser Ausschreibung beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2031. Die maschinelle Reinigung erfolgt ganzjährig. Die Reinigung umfasst das turnusmäßige maschinelle Reinigen (u. a. wöchentlich einmalig, wöchentlich zweimalig, monatlich, vierteljährlich, jährlich) entweder mit einer Großkehrmaschine oder mit einer Kleinkehrmaschine. Sämtliche Kehrmaschinen haben geeignete Gerätschaften zum manuellen Kehren mitzuführen. Die zu erbringende Reinigungsleistung umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von a. Abfällen und Unrat, z. B. Scherben, Zigarettenkippen, Hundekot, Mund- und Nasenschutzmasken, b. Verpackungen aller Art, z. B. Zigarettenschachteln, Behältnisse aus den Bereichen Fast-Food, Süßwaren und Getränke, c. Pflanzenbewuchs, d. Abfälle von Bäumen und angrenzenden Grünanlagen bzw. Wegen, z. B. Laub, Blüten, Früchte, Erde, e. von Anliegern von Rad- und Gehwegen in die Rinnen gefegter Kehricht und f. sonstige Verschmutzungen z. B. Splitt, Sand oder abstumpfende Streumittel. Zu reinigen sind die Fahrbahnen und Rinnsteine, bei Einbahnstraßen und Fahrbahnteilern inkl. der linksseitigen bzw. innenliegenden Rinnsteine. Haltestellenbuchten, Parkbuchten und - streifen, Sicherheitsstreifen, Mehrzweckstreifen und ebenerdige Verkehrsinseln sind Bestandteil der Fahrbahnen und sind dementsprechend zu reinigen. Flächen zwischen zwei Parkstreifen entlang der Straße sind dem Parkstreifen zugeordnet und zu reinigen. An eine zu reinigende Straße angrenzende Einmündungsbereiche von Straßen mit Anliegerreinigung gehören ebenfalls zum Reinigungsumfang. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 36088 Hünfeld NUTS-3-Code: DE732 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2031 |
| Verlängerungen und Optionen | |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |