Bekanntmachung
Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom (kurz: Ökostrom MPG) 22 04 01 04 04 01 01 / 2026 / Ökostrom MPG
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Identifikationsnummer: t:08921080 Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland Kontaktstelle: Stabsreferat Einkauf und Versicherungen E-Mail: vergabe@gv.mpg.de Telefon: +49 892108 0 Art des öffentlichen Auftraggebers: Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: 22 04 01 04 04 01 01 / 2026 / Ökostrom MPG Titel: Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom (kurz: Ökostrom MPG) Beschreibung: Gesamtes Leistungspaket der Deckung des Strombedarfes für die MPG e.V. mit Schwerpunkt Ökostrom Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Beschaffung, die Lieferung sowie die verbrauchsabhängige Abrechnung von elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (EE), ergänzt um klassische Stromprodukte einschließlich aller damit verbundenen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen. Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (nachfolgend "MPG") schreibt im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Versorgung von 76 MPG-Standorten mit Strom mit Schwerpunkt Ökostrom für die Kalenderjahre 2028 und 2029 mit einer automatischen, dreimaligen Verlängerung von jeweils einem Jahr aus. Die Stromlieferung wird als All-Inclusive-Lieferung ausgeschrieben und umfasst neben der reinen Energielieferung insbesondere die Übernahme der Bilanzkreisverantwortung, die Beschaffung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die Durchführung der Direktvermarktung der bestehenden (und zukünftigen) EE-Anlagen der MPG einschließlich Redispatch 2.0 und sämtliche vom Anlagenbetreiber gegenüber dem jeweiligen Anschlussnetzbetreiber abzugebender Meldungen in Vertretung des jeweiligen Anlagenbetreibers, den Abschluss von Netznutzungsverträgen, die Abrechnung sämtlicher Netzentgelte, Steuern und Umlagen sowie eines Terminmarktzugangs durch den Versorger zur Beschaffung von Terminmarktmengen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage A.1, Anlagenrubrik A) und dem Term_Sheet (siehe Anlage A.3, Anlagenrubrik A) zu entnehmen. Art des Auftrags: Lieferungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 09310000-5 | |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Die Leistungserbringung (u.a. Lieferung von Strom mit Schwerpunkt Ökostrom) erfolgt an den Standorten aller teilnehmenden Institute und Einrichtungen der MPG auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat." Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)." Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)." Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken." Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat." Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)." Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden." Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat." Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat." Grund: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat." Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann." Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann." Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden." Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat." Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat." Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat." Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)." Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Hinweis zur teilweise zugangsbeschränkten Übermittlung von Bestandteilen der Vergabeunterlage: Technische Details und weiterführende Informationen zu den einzelnen Abnahmestellen (Stammdaten, Prognoseinformationen, Lastgangdateien der RLM-Stellen, etc.) werden den geeigneten Bewerbern zu Beginn der 2. Stufe des Vergabeverfahrens über eine eigens dafür angelegte, passwortgeschützte Downloadmöglichkeit bereitgestellt. Die Zugangsdaten inklusive Passwort zu den dort hinterlegten Informationen erhalten die geeigneten Bieter zu Beginn der 2. Stufe des Vergabeverfahrens zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots. Aus Gründen der Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen (vgl. § 41 VgV) hält die Vergabestelle diese Maßnahmen für verhältnismäßig. Die geeigneten Bieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten sowie die bereitgestellten Dokumente nicht an (unbeteiligte) Dritte weitergegeben und ausschließlich für die Zwecke des vorliegenden Vergabeverfahrens verwendet werden. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: EK-07-A: Marktrolle Lieferant Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen ein zugelassenes Energieversorgungsunternehmen ist und die Marktrolle Lieferant für den gesamten Lieferzeitraum für den Auftraggeber übernimmt: Auf Anfrage legt der Bewerber der Vergabestelle einen aktuellen Nachweis ("Erlaubnisschein für Versorger" vom Hauptzollamt) vor und belegt damit die Anzeige der Energiebelieferung von Letztverbrauchern bei der BNetzA (§ 5 EnWG) und seine aktive Lieferantenrolle. EK-08-A: Bilanzkreisverantwortung mit eigenen Bilanzkreisen Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über die Bilanzkreisverantwortung (BKV) und über eigene Bilanzkreise in allen vier Regelzonen der Bundesrepublik Deutschland (Amprion, TenneT, 50Hertz und TransnetBW) verfügt. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister in allen o. g. Regelzonen möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-09-A: All-Inclusive-Lieferung Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen All-Inclusive-Lieferungen inkl. Netznutzung bei mehr als 40 Verteilnetzbetreiber (VNB) abwickeln kann: Bestätigung, dass Netznutzung, Netzanschluss/Anschlussnutzung (in Vollmacht der MPG) sowie Abrechnung von Netzentgelten, Steuern und Umlagen im Falle der Beauftragung übernommen werden können. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-10-A: Prognosefähigkeit Eigenerzeugung Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über die Fähigkeit verfügt, Eigenerzeugungsanlagen zu prognostizieren: Bestätigung, dass PV-/BHKW-Erzeugung im Eigenverbrauch prognostiziert und in Beschaffung/ Bilanzkreisbewirtschaftung einbezogen werden kann. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-11-A: Direktvermarktung Eigenerzeugung inkl. Redispatch 2.0 / Fernsteuerbarkeit Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über die Möglichkeit zur Direktvermarktung von Eigenerzeugung inklusive Redispatch 2.0 und Fernsteuerbarkeit verfügt: Dienstleistende Abwicklung für PV- und Erdgas-BHKW-Anlagen (RD 2.0, Fernsteuerbarkeit). Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: EK-14-A: Unternehmensreferenzen Der Bewerber hat unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 seine umfassenden Erfahrungen in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art darzustellen. Dabei sollten die beschriebenen Unternehmensreferenzen hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. --- Mindestens nachfolgende Anzahl an Referenzen sind darzustellen -- Verlangt wird die Vorlage von mindestens zwei (2) Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für jede benannte Referenz muss gelten (= Mindestanforderung): • Der prägende Teil der Leistung muss in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. • Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine Mindestliefermenge von 100.000 MWh/a oder mehr belegt und • wenn daraus eine Mehrstandort-/Multi-Regelzonen-Stromlieferung mit Abrechnung der einzelner Standorte hervorgeht und • wenn belegt werden kann, dass der Bewerber komplexe Liefer- und Abrechnungsportfolios beherrscht Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits pro Referenz werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das Referenzblatt ist unter Berücksichtigung vorstehender Mindestanforderungen bedarfsgerecht zu vervielfachen und zwecks Zuordnung mit einer Referenznummer zu versehen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten Beschreibung: EK-12-A: Marktzugang Terminmarkt Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über einen Terminmarktzugang für Tranchenbeschaffung (Base/Peak, bis 3 Jahre vorab) zur European Energy Exchange (EEX) verfügt: Zugang zur tranchenweisen Beschaffung von Termin-Strommarktprodukten zu garantierten aktuellen Marktpreisen; mind. wöchentliche Marktpreisinformationen. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). EK-13-A: Marktzugang Spotmarkt Verlangt wird vom Bewerber, dass sein Unternehmen über einen Spotmarktzugang Day-Ahead (12-Uhr-Auktion) zur European Power Exchange (EPEX) verfügt: Tägliche ¼-h-Kurzfristprognose und Glattstellung am Spotmarkt; Abrechnung der Reststruktur zum zeitgleichen Day-Ahead-Preis. Alternativ ist die Abwicklung über einen Dienstleister möglich. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung dieses Dienstleisters in Form einer Anlage zu diesem Eignungskriterium beizufügen (Vordruck siehe Anlage D.2). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: EK-05-A Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer, haben unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter dem Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (inklusive Führungskräften) (Vollzeitäquivalente - VZÄ), sowie die Anzahl der Mitarbeitenden im Handel-/Portfolio- und Bilanzkreismanagement (Vollzeitäquivalente - VZÄ) anzugeben die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2023 -2025) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren. Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre müssen mindestens die folgenden durchschnittlichen Anzahlen an Beschäftigten (VZÄ) beschäftigt gewesen sein: Die Erklärung von mindestens 8 Mitarbeiter*innen im Handel-/Portfolio- und Bilanzkreismanagement je Geschäftsjahr ist erforderlich (= Mindestanforderung an die Eignung = A-Kriterium). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Anzahl der Führungskräfte Beschreibung: siehe Detailangaben zu EK-05-A in "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" in dieser Bekanntmachung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: EK-02-A: Unternehmensdarstellung: Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgrösse (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlangen unter dem Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. EK-06-A: Größe des Stromlieferportfolios Es ist vom Bewerber die jährliche Größe des Stromlieferportfolios in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) anzugeben. Der Bewerber muss mindestens ein jährliches Stromlieferportfolio von 750 GWh oder mehr erklären (= Mindestanforderung an die Eignung = A-Kriterium). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: EK-04-A: Umsatzdarstellung Es ist vom Bewerber der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) anzugeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: EK-04-A: Umsatzdarstellung Es ist vom Bewerber der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Stromlieferung des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 bis 2025) anzugeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Verlangt wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Stromlieferung des Unternehmens von mindestens 100 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (= Mindestanforderung an die Eignung = A-Kriterium). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: EK-03-A Der Bewerber/Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Berufs¬- oder Handelsregister. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" und "Berufs- oder Handelsregistereintragung"). Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: EK-03-A Der Bewerber/Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag für den Bewerber/Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: siehe Verfahrensbelange (Anlage C.1, Anlagenrubrik C), |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: EK-15-A: Russland-Sanktionen Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.) |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29.09.2026 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14.08.2026 12:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e8241a5a1-43b97b9bed57981
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Identifikationsnummer: t:08921762411 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80538 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen Identifikationsnummer: t:08921080 Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Jahresbedarf an Strom: ca. 254.270 MWh |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2028 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2032 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit 2 Jahre (01.01.2028-31.12.2029). Dreimalige automatische Verlängerung (jeweils 1 Jahr), wenn MPG oder der Anbieter den Vertrag nicht spätestens 1 ½ Jahre vor Beginn des jeweiligen Verlängerungs-Lieferjahres (2030, 2031, 2032) kündigt. Weitere Informationen zur Verlängerung: siehe Vergabeunterlagen, Anlagenrubrik A Verlängerung - Maximale Anzahl: 3 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Erwartet wird vom Bewerber die Angabe zu den folgenden beiden Informationskriterien: IK-01: Bonität / Rating zur Risikotragung Der Bewerber informiert darüber, dass sein Unternehmen über einen aktuellen Bonitätsnachweis / Rating (z.B. Creditreform, Standard&Poors, Moodys oder vergleichbar) verfügt und legt eine aktuelle Kopie als Nachweis eines Dritten zu Informationszwecken bei: Information zur Bestätigung der Tragfähigkeit der vom AN zu tragenden Prognose- und Preisrisiken (Spot/Intraday/Ausgleichsenergie) IK-02: Online-Portal mit ¼-h-Zeitreihen Der Bewerber informiert darüber, dass sein Unternehmen über ein Online-Portal mit ¼-h-Zeitreihen verfügt und dieses im Auftragsfall für den Auftraggeber zur kostenlosen Nutzung bereitstellt: Information zu einem Selfservice-Portal für Abruf/Nachvollzug von Abrechnungsdaten und Preisen als Viertelstundenzeitreihe. Informationskriterien, die zusätzliche Angaben des Bewerbers erfordern, die nicht unmittelbar zur Eignungsprüfung herangezogen werden, werden in der Vergabeunterlage mit "IK" abgekürzt und ebenfalls mit einer fortlaufenden Nummer versehen. Weitere Details siehe Eigenerklärung Bewerber Ökostrom MPG (Anlage D.1, Anlagenrubrik D). |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Gesamtpreis (netto) = Summe der Positionen 1 - 6 = Vergabepreis = P Details siehe Angebotsschreiben (Vergabeunterlage, Anlagenrubrik A, Anlage A.2), Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |