Bekanntmachung
Technische Begleitung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Konferenzen VMBW-2026-0001
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Identifikationsnummer: 08-A5612-95 Internet-Adresse (URL): https://vm.baden-wuerttemberg.de Postanschrift: Dorotheenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 70173 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland Kontaktstelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG E-Mail: vergabeberatung@staatsanzeiger.de Telefon: +49 71166601496 Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://vm.baden-wuerttemberg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: VMBW-2026-0001 Titel: Technische Begleitung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen bzw. Konferenzen Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die technische Begleitung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen und Konferenzen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 79952000-2 | |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Insolvenz Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen - Angebotsschreiben - Bietererklärung (ANLAGE 1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Versicherungsbestätigung (ANLAGE 2) - Eigenerklärung Umsatz (ANLAGE 3) -Eigenerklärung Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5) -Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ANLAGE 6) -Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) -Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (ANLAGE 9) - Eigenerklärung Eignungsleihe (ANLAGE 11) - Verpflichtungserklärung eignungsvermittelndes Unternehmen (ANLAGE 12) -Eigenerklärung Nachunternehmer (ANLAGE 13) -Erklärung Nachunternehmer (vgl. 0.II.2.7.3) (ANLAGE 14) - Erklärung Bietergemeinschaft (ANLAGE 15) -Erklärung Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen (ANLAGE 16) jeweils in deutscher Sprache Die Einreichung eines bieterindividuellen Anschreibens ist zulässig. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zusätzlich zwingend einzureichen: • VMBW-2026-0001_Preisblatt_Los 1 • VMBW-2026-0001_Preisblatt_Los 2 • ANLAGE_VMBW-2026-0001_LTMG_Verpflichtungserklaerung >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung. |
| Losverteilung | |
| Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Referenzen Personenbeförderungsleistungen (ANLAGE 5) Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Technische Durchführung von Veranstaltungen) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang, - Auftragswert, - Leistungszeit, - Leistungsjahr, - Auftraggeber, - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Angebote, die nicht mindestens drei wertbare Referenzen angeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Referenzen erfolgt nicht. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (ANLAGE 2) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR, - für Vermögensschäden i.H.v. 3.000.000 EUR, - für Personenschäden i.H.v. 5.000.000 EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der ANLAGE 2 die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft oder für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft). Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor. Fehlende, jedoch geforderte Erklärungen oder Nachweise wird der Auftraggeber nach Maßgabe des § 56 VgV nachverlangen, soweit das Angebot nicht entsprechend § 57 VgV auszuschließen ist. Fordert der Auftraggeber Unterlagen vom Bieter nach so sind diese Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber, nach dem Kalender bestimmten angemessenen Frist, über die Vergabeplattform vorzulegen, § 56 VgV. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Upload auf der Vergabeplattform. Gehen die nachgeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein ist das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Ja Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 03.11.2026 14:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 58 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Datum/Zeitpunkt des Eröffnungstermins: 03.11.2026 14:00 Uhr Eröffnungstermin - Beschreibung: Bieter sind nicht zugelassen. Ort des Eröffnungstermins: Erfolgt nur elektronisch. |
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| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a05798edb4-5ef063acaac1d900
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://www.tender24.de |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A5612-95 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15 Postanschrift: Kapellenstrasse 17 Postleitzahl / Ort: 76131 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Los 1: Technische Begleitung von Veranstaltungen des VM Beschreibung: Los 1 umfasst die technische Betreuung unterschiedlicher Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen des Ministeriums für einen Zeitraum von vier Jahren (2027 - 2030). Die Leistungen umfassen insbesondere die technische Beratung und Planung, Bereitstellung und Bedienung der erforderlichen Veranstaltungs-, Konferenz- und Streamingtechnik, Transport sowie Auf und Abbau und die technische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal. Für Los 1 und Los 2 soll jeweils ein separater EVB-IT-Rahmenvertrag abgeschlossen werden. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 79952000-2 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Dorotheenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 70173 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2030 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Los 1: Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2030 Los 2: Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2028 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität - Block 1, Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung Projektleitung / Verfügbarkeit, Kernteam und Vertretungskonzept, Gewichtung: 20,00 Qualität - Block 2, Beschreibung: Konzept zur technischen Umsetzung der Beispielveranstaltung, Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Preiswertung gemäß den Vergabeunterlagen, Gewichtung: 60,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
| Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung des Loses | Titel: Los 2: Technische Begleitung der Verkehrsministerkonferenzen Beschreibung: Los 2 die technische Begleitung der Verkehrsministerkonferenzen (VMK) und der Gemeinsamen Konferenzen der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleitungen der Länder (GKVS) für einen Zeitraum von zwei Jahren (2027 und 2028). Die Leistungen umfassen insbesondere die technische Beratung und Planung, Bereitstellung und Bedienung der erforderlichen Veranstaltungs-, Konferenz- und Streamingtechnik, Transport sowie Auf und Abbau und die technische Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal. Für Los 1 und Los 2 soll jeweils ein separater EVB-IT-Rahmenvertrag abgeschlossen werden. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 79952000-2 |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart |
| Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Los 1: Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2030 Los 2: Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt am 01.01.2027 mit einem Ende von 31.12.2028 |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität - Block 1, Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung Projektleitung / Verfügbarkeit, Kernteam und Vertretungskonzept, Gewichtung: 20,00 Qualität - Block 2, Beschreibung: Konzept zur technischen Umsetzung der Beispielveranstaltung, Gewichtung: 20,00 Preis, Beschreibung: Preiswertung gemäß den Vergabeunterlagen, Gewichtung: 60,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |