Bekanntmachung
RV Beihilfeabrechnung 22 04 01 02 00-01 01 02_2026/RV Beihilfeabrechnung
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Identifikationsnummer: T:08921080 Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland Kontaktstelle: Sachgebiet Vergabemanagement E-Mail: vergabe@gv.mpg.de Telefon: +49 8921081770 Fax: +49 8921081344 Art des öffentlichen Auftraggebers: Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung Beschafferprofil (URL): https://www.mpg.de |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: 22 04 01 02 00-01 01 02_2026/RV Beihilfeabrechnung Titel: RV Beihilfeabrechnung Beschreibung: Es ist beabsichtigt, die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bun-desbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V zu vergeben. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.350.000,00 EUR |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 75310000-2 | |
| Erfüllungsort | Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Insolvenz Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es finden daneben die in § 124 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Zentrale Elemente des Verfahrens: Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden) sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten) Ausland - weiterführende Informationen siehe auch http://www.mpg.de. Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger (Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt. In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200 Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören: > Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten, > Berechnung der Beihilfeleistungen, > Erstellung der Beihilfebescheide, > Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten, > telefonische und schriftliche Beratung der Beihilfeberechtigten, > administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide, Auszahlungslisten), > Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die ZESAR-GmbH. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen. Verfahrensart: Offenes Verfahren |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: --1.Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen. --2. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. 3. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. --4. Das Auftragsvolumen wird auf 140.000,00 .Euro (Schätzwert) pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren insgesamt 1.120.000,00 Euro (Schätzwert). Über die gesamte Laufzeit des Vertrages können insgesamt höchstens 1.350.000,00 Euro (Höchstwert) abgerufen werden. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Eignungskriterien |
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Die Referenzdarstellung erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu der Anlage D.1 pro Referenz. Dabei sind sämtliche im Anhang vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Auf separates Anfordern durch den Auftraggeber hat der Bieter zudem die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber zu benennen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für die benannten Referenzen muss gelten (=Mindestanforderung): -- Der prägende Teil der Leistung muss bei allen eingereichten Referenzen in den letzten drei (3) Jahren vor Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens erbracht worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens sechs (6) volle Monate der Leistungserbringung in diesem Zeitraum erbracht worden sind. -- Zwei (2) Referenzen (Referenzen des Typs A) müssen die alleinige Erbringung der operativen Beihilfeantragsbearbeitung für einen Referenzgeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. Alleinige Erbringung bedeutet, dass der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung für das gesamte Antragsaufkommen des Referenzgebers verantwortet hat und kein weiterer Dienstleister parallel mit derselben Aufgabe betraut war. Unschädlich ist, wenn der Referenzgeber einzelne Aufgaben bei sich behalten hat, insbesondere die personalrechtliche Vorprüfung, Grundsatz- und Zweifelsentscheidungen, Anerkennungsverfahren, die Bearbeitung von Widersprüchen sowie die Auszahlung. Die Erbringung der Leistung als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist anrechenbar, soweit der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung selbst verantwortet hat. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht. Bei dem Referenzgeber müssen in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten innerhalb des Zeitraums der alleinigen Erbringung durchschnittlich mindestens 1.200 Personen beihilfeberechtigt gewesen sein. Erstreckt sich die alleinige Erbringung über mehr als zwölf Monate, genügt es, wenn dieser Wert in einem beliebigen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum innerhalb der alleinigen Erbringung erreicht wird. -- Eine (1) Referenz (Referenz des Typs B) muss die Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung im Ausland entstandener Krankheitskosten entsandter Beschäftigter nach § 17 SGB V über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. In diesem Zeitraum müssen mindestens 30 Anträge bearbeitet worden sein. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht. --Die Referenz des Typs B kann in einer der beiden Referenzen des Typs A enthalten sein. In diesem Fall genügt die Vorlage von zwei Referenzen. Andernfalls ist die Referenz des Typs B als dritte Referenz vorzulegen; für sie gelten die Anforderungen an die Mindestzahl der Beihilfeberechtigten nicht. Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung). Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen. Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen Beschreibung: Der Bieter hat zu erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung 1. personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet, 2. Systeme der Künstlichen Intelligenz ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung einsetzt, insbesondere a) keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen über die Gewährung, Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Beihilfeleistungen trifft, b) Gesundheitsdaten nicht zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Optimierung allgemein verfügbarer KI-Modelle verwendet, c) auftragsrelevante Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung der MPG in Textform in ein KI-System gibt, 3 .die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) einhält. Hinweis zu Mindestanforderungen: Verlangt wird vom Bieter die Eintragung der Kontaktdaten (Name, Anschrift und E-Mail) des für Ihn verantwortlichen Datenschutzbeauftragten: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Haftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: • mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und • mindestens 250.000,00 EUR (1-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden Der Auftraggeber akzeptiert hierfür -- entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen -- oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor. Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen u.ä, Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" ) Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber. |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen (vollständig in Anlagenrubrik D.1 der Vergabeunterlagen). Dies stellt jeweils ein Ausschlusskriterium dar: A) Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. B) Datenschutz Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlage D.1 erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG, verarbeitet, die EU-KI-Verordnung einhält und KI-Systeme nur unter strengen Auflagen einsetzt. C) Tariftreue Jeder Bieter muss sich unter Verwendung der Anlage D.1 verpflichten, mindestens die Arbeitsbedingungen gemäß BTTG zu gewähren. |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
| Frist für den Eingang der Angebote: 07.12.2026 12:00 Uhr | |
| Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 114 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a18667c814-56e2510e548138e6
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Identifikationsnummer: 09-0318006-60 Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80538 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement Identifikationsnummer: T: 089 2108 0 Internet-Adresse: (URL) https://www.mpg.de Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland E-Mail: vergabe@gv.mpg.de Telefon: +49 89 21080 Fax.: +49 8921081344 |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden) sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten) Ausland - weiterführende Informationen siehe auch http://www.mpg.de. Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger (Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt. In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200 Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören: > Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten, > Berechnung der Beihilfeleistungen, > Erstellung der Beihilfebescheide, > Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten, > telefonische und schriftliche Beratung der Beihilfeberechtigten, > administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide, Auszahlungslisten), > Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die ZESAR-GmbH. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Hofgartenstr. 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE212 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 96 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (01.04.2027). Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 8 Jahre (96 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Vertragslaufzeit (8 Jahre). Nach bzw. zum Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung jährlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Laufzeitjahres ordentlich kündigen (jährliche Kündigungsoption), d.h. erstmals zum 31.03.2029. |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist seit dem 01.07.2026 gemäß § 65 Abs. 2 VGV bei Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleitungen bei Rahmenverträgen abweichend von § 21 Abs. 4 VGV eine Laufzeit von bis zu acht Jahren zulässig. Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.350.000,00 EUR |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: --1.Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen. --2. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. 3. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. --4. Das Auftragsvolumen wird auf 140.000,00 .Euro (Schätzwert) pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren insgesamt 1.120.000,00 Euro (Schätzwert). Über die gesamte Laufzeit des Vertrages können insgesamt höchstens 1.350.000,00 Euro (Höchstwert) abgerufen werden. |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Kostenkriterium UFAB einfache Richtwertmethode, Beschreibung: Einfache Richtwertmethode (Z=L/P) vgl. Anlage E.1 zu den Vergabeunterlagen, Gewichtung: 100,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |