Bekanntmachung

RV Beihilfeabrechnung 22 04 01 02 00-01 01 02_2026/RV Beihilfeabrechnung





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Identifikationsnummer: T:08921080
Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: +49 8921081770
Fax: +49 8921081344
Art des öffentlichen Auftraggebers: Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
Beschafferprofil (URL): https://www.mpg.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 22 04 01 02 00-01 01 02_2026/RV Beihilfeabrechnung
Titel: RV Beihilfeabrechnung
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung
von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für
Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach
Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften
des Bundes, insbesondere der Bun-desbeihilfeverordnung
(BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und
Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V zu vergeben.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der
Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag
(Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.350.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 75310000-2
   
ErfüllungsortPostanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Insolvenz
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"

Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Es finden daneben die in § 124 Abs. 2 GWB genannten nationalen Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer‑Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartZentrale Elemente des Verfahrens: Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und
Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der
MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall
nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen
Vorschriften des Bundes, insbesondere der
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der
MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17
SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit
rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden)
sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten)
Ausland - weiterführende Informationen siehe auch
http://www.mpg.de.
Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des
Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger
(Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt.
In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen
für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200
Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag
umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die
vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche
Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der
Auftragnehmer keinen Anspruch hat.
Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der
Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören:
> Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten,
> Berechnung der Beihilfeleistungen,
> Erstellung der Beihilfebescheide,
> Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten,
> telefonische und schriftliche Beratung der
Beihilfeberechtigten,
> administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der
Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide,
Auszahlungslisten),
> Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die
ZESAR-GmbH.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der
Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen.
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: --1.Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen.
--2. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem
des Vergabeportals einzureichen.
3. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die
vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den
Vergabeunterlagen ersichtlich.
--4. Das Auftragsvolumen wird auf 140.000,00 .Euro (Schätzwert)
pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte
Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die
maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren insgesamt
1.120.000,00 Euro (Schätzwert). Über die gesamte Laufzeit des
Vertrages können insgesamt höchstens 1.350.000,00 Euro
(Höchstwert) abgerufen werden.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können.
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Die Referenzdarstellung erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu der Anlage D.1 pro Referenz. Dabei sind sämtliche im Anhang vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Auf separates Anfordern durch den Auftraggeber hat der Bieter zudem die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber zu benennen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Verlangt wird die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen.
Für die benannten Referenzen muss gelten (=Mindestanforderung):

-- Der prägende Teil der Leistung muss bei allen eingereichten Referenzen in den letzten drei (3) Jahren vor Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens erbracht worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens sechs (6) volle Monate der Leistungserbringung in diesem Zeitraum erbracht worden sind.
-- Zwei (2) Referenzen (Referenzen des Typs A) müssen die alleinige Erbringung der operativen Beihilfeantragsbearbeitung für einen Referenzgeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. Alleinige Erbringung bedeutet, dass der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung für das gesamte Antragsaufkommen des Referenzgebers verantwortet hat und kein weiterer Dienstleister parallel mit derselben Aufgabe betraut war. Unschädlich ist, wenn der Referenzgeber einzelne Aufgaben bei sich behalten hat, insbesondere die personalrechtliche Vorprüfung, Grundsatz- und Zweifelsentscheidungen, Anerkennungsverfahren, die Bearbeitung von Widersprüchen sowie die Auszahlung. Die Erbringung der Leistung als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist anrechenbar, soweit der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung selbst verantwortet hat. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht. Bei dem Referenzgeber müssen in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten innerhalb des Zeitraums der alleinigen Erbringung durchschnittlich mindestens 1.200 Personen beihilfeberechtigt gewesen sein. Erstreckt sich die alleinige Erbringung über mehr als zwölf Monate, genügt es, wenn dieser Wert in einem beliebigen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum innerhalb der alleinigen Erbringung erreicht wird.
-- Eine (1) Referenz (Referenz des Typs B) muss die Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung im Ausland entstandener Krankheitskosten entsandter Beschäftigter nach § 17 SGB V über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. In diesem Zeitraum müssen mindestens 30 Anträge bearbeitet worden sein. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht.
--Die Referenz des Typs B kann in einer der beiden Referenzen des Typs A enthalten sein. In diesem Fall genügt die Vorlage von zwei Referenzen. Andernfalls ist die Referenz des Typs B als dritte Referenz vorzulegen; für sie gelten die Anforderungen an die Mindestzahl der Beihilfeberechtigten nicht.
Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden.

Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Der Bieter hat zu erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung
1. personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet,
2. Systeme der Künstlichen Intelligenz ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung einsetzt, insbesondere a) keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen über die Gewährung, Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Beihilfeleistungen trifft, b) Gesundheitsdaten nicht zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Optimierung allgemein verfügbarer KI-Modelle verwendet, c) auftragsrelevante Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung der MPG in Textform in ein KI-System gibt,
3 .die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) einhält.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Verlangt wird vom Bieter die Eintragung der Kontaktdaten (Name,
Anschrift und E-Mail) des für Ihn verantwortlichen Datenschutzbeauftragten:

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Haftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
• mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und
• mindestens 250.000,00 EUR (1-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür
-- entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen
-- oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).
Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen u.ä,
Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" ) Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen.
Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56
Abs. 2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist
nachzufordern.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen (vollständig in Anlagenrubrik D.1 der Vergabeunterlagen). Dies stellt jeweils ein Ausschlusskriterium dar:
A) Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots
(Russland-Sanktionen):
Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlage D.1 zu
den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und
Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/
2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche
Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen,
Organisationen und Einrichtungen besteht.
B) Datenschutz
Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlage D.1 erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG, verarbeitet, die EU-KI-Verordnung einhält und KI-Systeme nur unter strengen Auflagen einsetzt.
C) Tariftreue
Jeder Bieter muss sich unter Verwendung der Anlage D.1 verpflichten, mindestens die Arbeitsbedingungen gemäß BTTG zu gewähren.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 07.12.2026 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 114 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
   
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a18667c814-56e2510e548138e6
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet
auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG
gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber
weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit
rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem
Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Identifikationsnummer: 09-0318006-60
Internet-Adresse (URL): https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl / Ort: 80538 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Identifikationsnummer: T: 089 2108 0
Internet-Adresse: (URL) https://www.mpg.de
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
Telefon: +49 89 21080
Fax.: +49 8921081344
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und
Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der
MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall
nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen
Vorschriften des Bundes, insbesondere der
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der
MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17
SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit
rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden)
sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten)
Ausland - weiterführende Informationen siehe auch
http://www.mpg.de.
Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des
Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger
(Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt.
In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen
für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200
Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag
umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die
vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche
Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der
Auftragnehmer keinen Anspruch hat.
Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der
Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören:
> Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten,
> Berechnung der Beihilfeleistungen,
> Erstellung der Beihilfebescheide,
> Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten,
> telefonische und schriftliche Beratung der
Beihilfeberechtigten,
> administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der
Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide,
Auszahlungslisten),
> Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die
ZESAR-GmbH.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der
Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
ErfüllungsortWeitere Erfüllungsorte
Postanschrift: Hofgartenstr. 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE212
Land: Deutschland
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 96
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate),
gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns
(01.04.2027).
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 8 Jahre (96
Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit verlängert sich die
Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen
Vertragslaufzeit (8 Jahre). Nach bzw. zum Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung jährlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Laufzeitjahres ordentlich kündigen (jährliche Kündigungsoption), d.h. erstmals zum 31.03.2029.
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz ist seit dem
01.07.2026 gemäß § 65 Abs. 2 VGV bei Aufträgen für soziale
und andere besondere Dienstleitungen bei Rahmenverträgen
abweichend von § 21 Abs. 4 VGV eine Laufzeit von bis zu acht
Jahren zulässig.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 1.350.000,00 EUR
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: --1.Hinsichtlich der Eignungskriterien (wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) und die geforderten Nachweise/Bescheinigungen wird vollumfänglich auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen.
--2. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem
des Vergabeportals einzureichen.
3. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die
vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den
Vergabeunterlagen ersichtlich.
--4. Das Auftragsvolumen wird auf 140.000,00 .Euro (Schätzwert)
pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte
Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die
maximal mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren insgesamt
1.120.000,00 Euro (Schätzwert). Über die gesamte Laufzeit des
Vertrages können insgesamt höchstens 1.350.000,00 Euro
(Höchstwert) abgerufen werden.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienKostenkriterium
UFAB einfache Richtwertmethode, Beschreibung: Einfache Richtwertmethode (Z=L/P) vgl. Anlage E.1 zu den Vergabeunterlagen, Gewichtung: 100,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein