Bekanntmachung
ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude 1200-0452-2025/000542
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO Identifikationsnummer: BKO15004 Postanschrift: Cottenbacher Straße 23 Postleitzahl / Ort: 95445 Bayreuth NUTS-3-Code: DE242 Land: Deutschland E-Mail: 07-NBKO@bezirk-oberfranken.de Telefon: +49 92178463155 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 1200-0452-2025/000542 Titel: ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude Beschreibung: Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI) Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71221000-3 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 96250 Ebensfeld NUTS-3-Code: DE24C Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Beschleunigtes Verfahren) Begründung des beschleunigten Verfahrens: Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf (§ 17 Abs. 3 VgV). Im Februar 2025 erreichte den Bezirk Oberfranken die Nachricht, dass die beauftragte Architekten GmbH Insolvenz angemeldet hat. Mittlerweile wurde der Vertrag rechtswirksam gekündigt. Um einen möglichen Baustellen-Stopp und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten wird eine schnellstmögliche Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen der Gebäudeplanung angestrebt. |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [35 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [20 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %] - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) [10 %] |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Architekt" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: 600.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 300.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatzes des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2015). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (mindestens LPH 8 HOAI) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2015 - Ablauf Bewerbungsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten zehn Jahren mit mindestens den LPH 5-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 5-6 HOAI + Referenz B: LPH 7-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Hierbei muss es sich um eine Referenz mit Planungsleistungen bei ähnlichen Einrichtungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (Honorarzone III oder höher) und mit Kosten der KG 300 und 400 nach DIN 276 von mind. 20 Mio. EUR (netto) handeln. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung: Vier technische Fachkräfte oder technische Stellen (Vollzeitäquivalente) im zu vergebenden Leistungsbild Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28.05.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07.05.2025 10:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-196435ffbc4-33e463a3fbabd352
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200- 50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 09-0358002-61 Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ Postanschrift: Promenade 27 Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax.: +49 981531837 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 09-0358002- 61 Internet-Adresse: (URL) http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ Postanschrift: Promenade 27 Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax.: +49 981531837 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Architektenleistungen Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (37 % der Grundleistungen) Honorarzone IV Anrechenbare Kosten: 47.277,189,07 EUR (netto) Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: 07/2025 - 06/2028 Baubeginn ist bereits erfolgt. Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 1. Quartal 2028 Geplanter Nutzungsbeginn: Mitte 2028 Der Bezirk Oberfranken realisiert namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) aktuell und in den kommenden Jahren ein Neubauprogramm in Höhe von ca. 500 bis 600 Mio €. Das größte laufende Bauvorhaben ist der erste Bauabschnitt des Neubaus des Bezirksklinikums Obermain in Kutzenberg, Markt Ebensfeld mit einem Neubauvolumen von ca. 94 Mio €. Die Rohbauarbeiten befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Im Februar 2025 erreichte den Bezirk Oberfranken die Nachricht, dass die beauftragte Architekten GmbH Insolvenz angemeldet hat. Mittlerweile wurde der Vertrag rechtswirksam gekündigt. Für die noch ausstehenden Leistungsphasen der Gebäudeplanung wird ein leistungsstarkes Planungsbüro im Rahmen eines zweistufigen VgV-Verfahrens gesucht. Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in drei fächerförmig angeordneten Baukörpern am oberen Rand eines grünen Talraumes in Kutzenberg. Der in Ausführung befindliche, erste Bauabschnitt besteht aus zwei Baukörpern, ein dritter soll als zweiter Bauabschnitt folgen. Das Bauvorhaben wird im Rahmen des Krankenhausbauprogrammes realisiert. Der Erläuterungsbericht aus der Bau- und Ausstattungsplanung, als Grundlage für die fachliche Billigung ist als Anlage beigefügt. Die Planungen der Leistungsphase 5 nach HOAI sind in großen Teilen abgeschlossen. Die erbrachten Leistungen bedürfen einer Überprüfung und unter Umständen einer Anpassung. Bei den Prozentangaben zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI ist dieser Umstand berücksichtigt. In der Anlage befindet sich eine Übersicht ("Status quo"), in der die erbrachten Leistungen bzw. die noch zu erbringenden Leistungen Gewerke weise und nach Leistungsphasen aufgelistet sind. Die nordöstliche Umfahrung mit der Herstellung der Erschließungsleitungen ist grundsätzlich abgeschlossen. Die Rohbauarbeiten des ersten Bauabschnittes sind nahezu beendet bzw. werden bis Ende Mai 2025 abgeschlossen sein. Die Gewerke Gerüstbau, Stahlbau, Dachabdichtung und Aufzugsanlagen sind beauftragt und werden ausgeführt. Für die weiteren Gewerke wurde die Ausschreibung gestoppt bzw. wurden die Ausschreibungen aus der Veröffentlichung zurückgenommen. Die vorhandene Planung ist soweit wie möglich unverändert zu übernehmen. Grundsätzliche Gestaltungsfragen wurden in der Vergangenheit abgestimmt und festgelegt. Um einen möglichen Baustellen-Stopp und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten wird eine schnellstmögliche Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen der Gebäudeplanung angestrebt. Die Einarbeitungszeit in die vorhandenen Planungsleistungen bzw. in die Bauausführung ist vom Bieter abzuschätzen und als Pauschale anzubieten. Es wird dringend empfohlen die Baustelle vor Ort in Kutzenberg nach vorheriger Anmeldung zu begutachten. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 36 |
Verlängerungen und Optionen |
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Keine Optionsrechte auf nachfolgende Aufträge. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Angaben zur Projekteinschätzung, Beschreibung: Aufgabenstellung und Projektanforderungen, Gewichtung: 10,00 Projektteam, Beschreibung: Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche, Gewichtung: 10,00 Projektteam, Beschreibung: Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan, Gewichtung: 10,00 Terminplanung, Beschreibung: Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung, Gewichtung: 5,00 Erreichbarkeit, Beschreibung: Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn, Gewichtung: 15,00 Qualitätssicherung, Beschreibung: Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung, Gewichtung: 5,00 Kostensicherung, Beschreibung: Methoden zur Kostensicherheit, Gewichtung: 5,00 Terminsicherung, Beschreibung: Methoden zur Terminsicherheit, Gewichtung: 5,00 Kostenkriterium Honorarangebot, Beschreibung: Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild, Gewichtung: 30,00 Honorarangebot, Beschreibung: Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze, Gewichtung: 5,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |