Bekanntmachung
Coburg - Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB 1200-0452-2025/000678
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Markt 1 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 1200-0452-2025/000678 Titel: Coburg - Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB Beschreibung: Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79411000-8 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 79400000-8 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Markt 1 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV [10 %] - Nachweis des gemittelten Gesamt-jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [50 %] - Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [50 %] Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV [90 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [75 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] - Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [10 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %] |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Form der Nachweisführung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Form der Nachweisführung: Vorlage der Versicherungspolice oder Eigenerklärung Erklärung zum Gesamtumsatz und tätigkeitsbezogenen Umsatz Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Wirtschaftlichkeits-/Organisationsuntersuchungen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber / ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Angabe zu Referenzprojekten Eigenerklärung über Referenzen des Bewerbers / des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe - Auftragswert, - Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung), - öffentlicher oder privater Empfänger (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), - Projektbezeichnung und Projektbeschreibung Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, weißt der öffentliche Auftraggeber darauf hin, dass er auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre, jedoch maximal 10 Jahre zurückliegen. Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei aussagefähige Referenzen zu Organisations-/ Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung (hinsichtlich des Gegenstandes, der Vorgehensweise und der Größenordnung) aus den letzten zehn Jahren mit den entsprechenden Ansprechpartnern anzugeben. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung durch Referenzblatt Angabe zu Fachkräften Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte oder an Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung Angabe zur Qualitätssicherung Erklärung über Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung. Form der Nachweisführung: Nachweis der Zertifizierung oder Eigenerklärung Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23.06.2025 12:00 Uhr |
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Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-196e7429975-7c0a0c30761cfb89
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200- 50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 09-0358002-61 Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ Postanschrift: Promenade 27 Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax.: +49 981531837 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 09-0358002- 61 Internet-Adresse: (URL) http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ Postanschrift: Promenade 27 Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax.: +49 981531837 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Aufgrund der jährlich steigenden Haushaltsbelastungen und der zuletzt deutlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Budgetzuweisungen soll auf Veranlassung der Stadt Coburg als alleinige Gesellschafterin und im Einvernehmen mit dem Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) eine Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung für das gesamte Kommunalunternehmen durchgeführt werden. Hierbei sollen sämtliche Sparten einschließlich der sogenannten Hilfs-/Nebenbetriebe untersucht werden. Die Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung soll zunächst den Status Quo sowie die derzeit bestehenden vertraglichen Verflechtungen analysieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse im zweiten Schritt Optimierungspotentiale mit konkreten Handlungsempfehlungen aufzeigen. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob die derzeitige Rechtsform des Kommunalunternehmens nach Art. 89 GO unter den aktuellen Gegebenheiten nach wie vor zielführend erscheint oder Änderungen an der Rechts- und Organisationsform angezeigt sind. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 12 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber eröffnet mit den fünf ausgewählten Unternehmen einen Dialog, in dem er ermittelt und festlegt, wie seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden können. Ein vorläufiger Ablaufplan / Zeitraum für die Dialogphase mit den wichtigsten Meilensteinen liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Ablaufplan situativ anzupassen. Teilnahmewettbewerb samt Wertung: 6 Wochen (bis Ende 06/2025) 1. Dialogphase: 19 Wochen (bis Anfang 11/2025) 2. Dialogphase: 10 Wochen (bis Mitte 01/2026) 3. Dialogphase: 5 Wochen (bis Ende 02/2026) Zuschlagsentscheidung: 6 Wochen (bis Ende 03/2026) Dem Auftraggeber fehlen zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens wesentliche Anhaltspunkte, um die (qualitativen) Zuschlagskriterien in größerer Detailtiefe anzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zuschlagskriterien im Lauf des Verfahrens weiter zu konkretisieren. Aufgrund der besonderen Komplexität des dem wettbewerblichen Dialog zugrunde liegenden Sachverhalte werden die Zuschlagskriterien vorerst in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben: - Methodik und Vorgehensweise / Darstellungstechniken / Zeitplanung - Zusammenstellung des Projektteams samt Qualifikation - Preis / Honorar |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |