Bekanntmachung

Coburg - Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB 1200-0452-2025/000678





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 1200-0452-2025/000678
Titel: Coburg - Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB
Beschreibung: Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung des KU CEB
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 79411000-8
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 79400000-8
Angaben zum ErfüllungsortPostanschrift: Markt 1
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung:

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Insolvenz
Beschreibung:

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb:

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV [10 %]
- Nachweis des gemittelten Gesamt-jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [50 %]
- Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [50 %]

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV [90 %]
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [75 %]
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %]
- Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [10 %]
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %]
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister

Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Form der Nachweisführung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Form der Nachweisführung: Vorlage der Versicherungspolice oder Eigenerklärung

Erklärung zum Gesamtumsatz und tätigkeitsbezogenen Umsatz

Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Wirtschaftlichkeits-/Organisationsuntersuchungen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber / ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.

Form der Nachweisführung: Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen.

Form der Nachweisführung: Eigenerklärung

Angabe zu Referenzprojekten

Eigenerklärung über Referenzen des Bewerbers / des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
- Auftragswert,
- Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung),
- öffentlicher oder privater Empfänger (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- Projektbezeichnung und Projektbeschreibung

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, weißt der öffentliche Auftraggeber darauf hin, dass er auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre, jedoch maximal 10 Jahre zurückliegen.

Mindestanforderung:
Es sind mindestens zwei aussagefähige Referenzen zu Organisations-/ Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung (hinsichtlich des Gegenstandes, der Vorgehensweise und der Größenordnung) aus den letzten zehn Jahren mit den entsprechenden Ansprechpartnern anzugeben.

Form der Nachweisführung: Eigenerklärung durch Referenzblatt

Angabe zu Fachkräften

Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an Fachkräfte oder an Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter.

Form der Nachweisführung: Eigenerklärung

Angabe zur Qualitätssicherung

Erklärung über Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.

Form der Nachweisführung: Nachweis der Zertifizierung oder Eigenerklärung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische RechnungsstellungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23.06.2025 12:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-196e7429975-7c0a0c30761cfb89
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200- 50
Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Identifikationsnummer: 09-0358002-61
Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach
NUTS-3-Code: DE251
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax.: +49 981531837
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Identifikationsnummer: 09-0358002- 61
Internet-Adresse: (URL) http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach
NUTS-3-Code: DE251
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax.: +49 981531837
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Aufgrund der jährlich steigenden Haushaltsbelastungen und der zuletzt deutlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Budgetzuweisungen soll auf Veranlassung der Stadt Coburg als alleinige Gesellschafterin und im Einvernehmen mit dem Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) eine Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung für das gesamte Kommunalunternehmen durchgeführt werden. Hierbei sollen sämtliche Sparten einschließlich der sogenannten Hilfs-/Nebenbetriebe untersucht werden.
Die Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung soll zunächst den Status Quo sowie die derzeit bestehenden vertraglichen Verflechtungen analysieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse im zweiten Schritt Optimierungspotentiale mit konkreten Handlungsempfehlungen aufzeigen. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob die derzeitige Rechtsform des Kommunalunternehmens nach Art. 89 GO unter den aktuellen Gegebenheiten nach wie vor zielführend erscheint oder Änderungen an der Rechts- und Organisationsform angezeigt sind.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 12

Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Der Auftraggeber eröffnet mit den fünf ausgewählten Unternehmen einen Dialog, in dem er ermittelt und festlegt, wie seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden können. Ein vorläufiger Ablaufplan / Zeitraum für die Dialogphase mit den wichtigsten Meilensteinen liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Ablaufplan situativ anzupassen.
Teilnahmewettbewerb samt Wertung: 6 Wochen (bis Ende 06/2025)
1. Dialogphase: 19 Wochen (bis Anfang 11/2025)
2. Dialogphase: 10 Wochen (bis Mitte 01/2026)
3. Dialogphase: 5 Wochen (bis Ende 02/2026)
Zuschlagsentscheidung: 6 Wochen (bis Ende 03/2026)

Dem Auftraggeber fehlen zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens wesentliche Anhaltspunkte, um die (qualitativen) Zuschlagskriterien in größerer Detailtiefe anzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Zuschlagskriterien im Lauf des Verfahrens weiter zu konkretisieren. Aufgrund der besonderen Komplexität des dem wettbewerblichen Dialog zugrunde liegenden Sachverhalte werden die Zuschlagskriterien vorerst in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben:
- Methodik und Vorgehensweise / Darstellungstechniken / Zeitplanung
- Zusammenstellung des Projektteams samt Qualifikation
- Preis / Honorar
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien  
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein