Bekanntmachung
Haltestellenreinigung 190_2025_0002
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stuttgarter Straßenbahnen AG Identifikationsnummer: DE812884131 Internet-Adresse (URL): https://www.ssb-ag.de Postanschrift: Schockenriedstr. 50 Postleitzahl / Ort: 70565 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale kaufmännische Services E-Mail: einkauf@ssb-ag.de Telefon: 071178852767 Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/25/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 190_2025_0002 Titel: Haltestellenreinigung Beschreibung: Die SSB schreibt die Organisation und Durchführung der Reinigung der Haltestellen von Bus und Bahn, Betriebsräume und Aufzüge im Gesamtgebiet der Stuttgarter Straßenbahnen AG in Stuttgart aus. Die Objekte befinden sich im Großraum Stuttgart und bestehen aus 7 Losen. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 | |
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 70565 Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: --- Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: --- Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: --- Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: --- Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: --- Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: --- Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: --- Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: --- Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: --- Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: --- Grund: Insolvenz Beschreibung: --- Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: --- Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: --- Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: --- Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: --- Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: --- Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: --- Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: --- Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: --- Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: --- Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: --- |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Angebote für alle Lose erforderlich: Nein | |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025; 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads". 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Losverteilung | |
Höchstzahl an Losen | Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7 Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2 |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Teilnahmeantrag inkl. Anlagen 1.2-1.4 zur Verfügung. 2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin), vgl. Ziff. 5.1.12 3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass: - Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. - Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). - Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Teilnahmeantrag inkl. Anlagen 1.2-1.zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. 5.1.12) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft auch im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften haben in obiger Bewerbergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtlich Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine um die Auftragsvergabe zu bewerben. .Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Anlage 1.1_Teilnahmeantrag inkl. Anlagen 1.2-1.4. zur Verfügung. 5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. 5.1.9.in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Teilnahmeantrag inkl. Anlagen 1.2-1.4zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen. Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Teilnahmeantrag inkl. Anlagen 1.2-1. zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen. 6) Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland-Sanktionen. Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.5_Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung. 7) Gültiger Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Referenzen: Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Bewerbergemeinschaft, Referenzprojekte, nicht älter als 5 Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbrittaniens vorlegen. Bei Bewerbung auf die Lose 1 - 5 (Bahn-Haltestellen) sind zwei (2) Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen einzureichen. Referenz 1: vergleichbare Reinigung von Haltestellen/Bahnhöfe für Schienenfahrzeuge (S-Bahn, Straßenbahn, Fernzüge etc.) oder Flughafenreinigung (auch Verkehrs- und Betriebsbereich) oder Straßenreinigung (auch Fahrbahnbereich) oder Außenreinigung (Unterhaltsreinigung im Außenbereich, Kehrwochen / auch Verkehrsflächen). Die Referenz muss eine Mindest-Auftragssumme von 300.000€ netto pro Jahr aufweisen. Referenz 2: vergleichbare Fassaden- und Glasreinigung Die Referenz muss eine Mindest-Auftragssumme von 50.000€ netto pro Jahr aufweisen. Der Auftraggeber stellt hierfür das Formblatt 1.6 technische und berufliche Leistungsfähigkeit Los 1-5, zur Verfügung. Bei Bewerbung auf die Lose 6 (Bus-Haltestellen) - 7 (Aufzugschachtreinigung) ist ein (1) Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen einzureichen. Vergleichbare Fassaden- und Glasreinigung Die Referenz muss eine Mindest-Auftragssumme von 50.000€ netto pro Jahr aufweisen. Der Auftraggeber stellt hierfür das Formblatt 1.7 technische und berufliche Leistungsfähigkeit Los 6-7, zur Verfügung. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Versicherungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuell gültige Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Inhalte des Haftpflichtversicherungsvertrages - bspw. Versicherungssummen, Sublimits (insbesondere Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden), Selbstbehalte - zu nennen. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass die Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr erfolgt ist. Die Versicherungssummen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens je Schadenereignis EUR 10.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, für Vermögensschäden mindestens EUR 1.000.000. Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezaht bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist. 2) Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel) (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser). 3) Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate) beigefügt ist. 4) Aktuell gültiger Nachweis der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft, aus welcher hervorgeht, das die Verpflichtungen erfüllt sind (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der AG prüft die fristgerecht eingegangen Angebote, die Eignung der Bieter in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3 Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter/BG eingereichten Anlagen, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die Angebote der geeigneten Bieter/BG werden für die weitere Wertung (Stufe 4) zugelassen. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Bestimmungen zur Finanzierung | Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26.08.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04.08.2025 11:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): http://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197c588a61d-143c10018a8b527a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (Los 1) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 1 beinhaltet die Haltestellenreinigung mit u.a. Unterhaltsreinigung Bahnsteige, Aufzüge, Zugänge, Teilgrundreinigung, Grundreinigungen, Dachreingiungen, Gleisreinigunge, etc. von 63 Stadtbahnhaltestellen. Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 1, sowie der Loseinteilung Los 1-5, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr. Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 2) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 2 beinhaltet die Haltestellenreinigung mit u.a. Unterhaltsreinigung Bahnsteige, Aufzüge, Zugänge, Teilgrundreinigung, Grundreinigungen, Dachreingiungen, Gleisreinigung, etc. von 39 Stadtbahnhaltestellen. Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 2, sowie der Loseinteilung Los 1-5, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 3) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 3 beinhaltet die Haltestellenreinigung mit u.a. Unterhaltsreinigung Bahnsteige, Aufzüge, Zugänge, Teilgrundreinigung, Grundreinigungen, Dachreingiungen, Gleisreinigung, etc. von 72 Stadtbahnhaltestellen. Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 3, sowie der Loseinteilung Los 1-5, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr. Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 4) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 4 beinhaltet die Haltestellenreinigung mit u.a. Unterhaltsreinigung Bahnsteige, Aufzüge, Zugänge, Teilgrundreinigung, Grundreinigungen, Dachreingiungen, Gleisreinigung, etc. von 47 Stadtbahnhaltestellen. Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 4, sowie der Loseinteilung Los 1-5, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 5) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 5 beinhaltet die unterirdische Haltestellenreinigung mit u.a. Unterhaltsreinigung Bahnsteige, Zugänge, Aufzugkabinen, sonstige Sonderflächen, etc. von 15 Stadtbahnhaltestellen. Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 5, sowie der Loseinteilung Los 1-5, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 6) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 6 beinhaltet die Reinigung von ca. 150 Bushaltestellen mit u.a. Reinigung der Glasflächen mit Rahmen (innen und außen), Entfernen von Graffitis und Aufklebern auf den Rahmen, Reinigung von Informationsvitrien und Sitzbänken, Masten, Haltestellenschildern, Fahrscheinautomaten und Technikschränke. Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 6 und dem SSB-Busliniennetz, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr. Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |
Beschaffungsinformationen (Los 7) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung des Loses | Titel: Ausgeschriebene Leistung Beschreibung: Los 7 beinhaltet die Reinigung von Aufzugschächten an 35 Haltestellen mit u.a. Reinigung der Außenverglasung von Aufzügen, inklusive Rahmen, Vordächer, Dacher, Reinigung inklusive Rahmen und Verstrebungen, Weitere Informationen können Sie den Ausführungsbeschreibungen Los 7, sowie dem SB-Busliniennetz, welche zur Ansicht im Teilnahmewettberb bereitgestellt wird, entnehmen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | CPV-Code Hauptteil: 90910000-9 |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 70565 Großraum Stuttgart NUTS-3-Code: DE111 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.04.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2027 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Viermalige Verlängerungsoption um jeweils ein Leistungsjahr. Verlängerung - Maximale Anzahl: 4 |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.07.2025 24.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit Datum und Namen des Erklärenden zu versehen ist. Die Vollmachten der zeichnungsberechtigten Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind beizufügen. 4) Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp 9) Loslimitierung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: "Die Bieter dürfen Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von zwei Losen beschränkt. Grund für die Zuschlagslimitierung ist das berechtigte Interesse des Auftraggebers, durch eine Risikostreuung die Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen verringern, sowie kleine und mittelständische unternehmen (KMU) zu fördern. Die Vergabe der Lose erfolgt nach den bekanntgemachten Zuschlagskriterien und berücksichtigt dabei die Gesamtwirtschaftlichkeit über alle Lose hinweg. Soweit je Los mindestens ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, berücksichtigt der Auftraggeber für die Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit nur diejenigen Loskombinationen, in denen möglichst alle Lose nach Maßgabe der o.g. Zuschlagslimitierung bezuschlagt werden können. Einzig für den Fall, dass bestimmte Lose trotz Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote nur aufgrund der Zuschlagslimitierung nicht bezuschlagt werden können, gilt die Loslimitierung mit der folgenden abweichenden Maßgabe: Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf die Höchstzahl von drei Losen beschränkt. Die Vergabe der Lose erfolgt auch in diesem Fall nach den o.g. Maßgaben [Gesamtwirtschaftlichkeit; Bezuschlagung möglichst aller Lose] Jeder Bieter kann mit Angebotsabgabe selbst eine präferierte Rangfolge festlegen für den Fall, dass er für mehr als für die vorgesehene Höchstzahl an Losen den Zuschlag erhalten könnte. Für das Los 5 gilt folgende Sonderreglung: Aufgrund der Größe des Loses 5 wird dieses Los der Bieter erhalten, welcher das wirtschaftlichste zuschlagsfähige Angebot für Los 5 eingereicht hat und wird bei der übrigen Losvergabe nicht weiter berücksichtigt. Um insoweit jede Gefahr einer Umgehung auszuschließen, wird mit Blick auf die Anwendung der Zuschlagslimitierung jede Beteiligung eines Unternehmens in diesem Vergabeverfahren - sei es als Bieter, als Mitgleide einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer eines anderen Bieters - unabhängig vom Umfang der Beteiliggung als Abgabe eines Bieterangebots im Verfahren behandelt. Dies bedeutet, dass die für die Zuschlagslimitierung maßgebliche Höchstzahl von zwei bzw. drei Losen auch dadurch erreicht werden kann, wenn sich das betreffende Unternehmen als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinsachft oder als Nachunternehmer an der Leistungserbringung (vollumfänglich oder teilweise) beteiligt. Kein Unternehmen kann somit durch den Zuschlag mit der (auch teilweisen) Leistungserbringung in Bezug auf mehr als zwei Lose beauftragt werden. Diese objektive und nichtdiskriminierende Regelung dient einerseits der Durchsetzung der Loslimitierung und gleichzeitig dem Zweck, dass Ausschlüsse wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb bereits im Ansatz vermieden werden. Es wird sämtlichen Bietern ausdrücklich empfohlen, die sonstige Beteiligung etwaiger Nachunternehmer oder Bietergemeinschaftspartner bzgl. anderer Lose im hiesigen Verfahren zu erfragen, um mögliche Risiken des Effekts der Loslimitierung im Vorhinein abschätzen zu können. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: Qualität, Gewichtung: 60,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 40,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |