Bekanntmachung

Coburg - Amt 61 - Sonderleuchte Coburg - Anpassung an LED- und Steuerungstechnik 1200-0452-2025/000879





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Stadt Coburg
Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 1200-0452-2025/000879
Titel: Coburg - Amt 61 - Sonderleuchte Coburg - Anpassung an LED- und Steuerungstechnik
Beschreibung: Anpassung der Sonerleuchte an LED- und Steuerungstechnik
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 550.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 31521000-4
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 31527260-6
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung:

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Insolvenz
Beschreibung:

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb:

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV [10 %]
- Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %]

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV [90 %]
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [60 %]
- Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [20 %]
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %]
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2015).
Der Auftragszeitpunkt der als Referenz benannten Leistungen muss innerhalb der letzten zehn Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung liegen. Sofern der Bewerber auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen zehn Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Darstellung aller Referenzen muss nachfolgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto)
- Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen

Mindestanforderung:
Nachweis von mindestens zwei Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Hinweis: Unter dem Begriff "Fertigung von Sonderleuchten" versteht der Auftraggeber
• den vollständigen Prozess von Entwurf über Entwicklung bis zur Herstellung einer Sonder-Leuchte nach den spezifischen Vorgaben des Referenzgebers
• Produktion der Sonder-Leuchte mit einer Stückzahl von insgesamt mindestens 20 Stück
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
• Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die erfolgreiche Fertigung von Sonderleuchten (außerhalb der Serienproduktion) mit Auftragswert in Höhe von mindestens 80.000 € (netto)
• Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die erfolgreiche Fertigung von LED-Leuchten in Serien-Produktion mit einer Stückzahl von mindestens 20 Stück.
Es müssen alle Leistungen insgesamt in einer oder mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden, die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden.
Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)

Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Mindestanforderung:
Mindestdeckungssummen in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)

Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Entwurf, Entwicklung und Herstellung von (Sonder-)Leuchten), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.

Mindestanforderung:
500.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §§ 44 VgV

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (§ 44 Abs. 1 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50
Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19.08.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.08.2025 12:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197eddf0711-32201318c451311
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200- 50
Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de
Telefon: +49 9561893155
Fax: +49 95618963155
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Identifikationsnummer: 09-0358002-61
Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach
NUTS-3-Code: DE251
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 53-1277
Fax.: +49 981 53-1837
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Identifikationsnummer: 09-0358002- 61
Internet-Adresse: (URL) http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach
NUTS-3-Code: DE251
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax.: +49 981531837
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Lieferung von 82 Stück Sonderleuchte Coburg (ohne Mast) für verschiedene Projekte in Coburg, einschließlich folgendem Zubehör: Pro Sonderleuchte sind weiterhin jeweils zwei Farbfilter und zwei Linsenvorsätze zu liefern. Die Farbfilter bestehen aus dichroitischem Glas, wobei die Farbwahl durch den Auftraggeber festgelegt wird. Die Linsenvorsätze umfassen Skulpturenlinsen, Streulinsen oder vergleichbare Optiken.
In den folgenden vier Jahren ab Beauftragung besteht die Aussicht zur Nachbestellung weiterer Leuchten. Insgesamt geht der Auftraggeber von einer realistischen Abnahmemenge von ca. 82 Leuchten aus.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" (10 %): Einsatz effizienter Materialien, Energieverbrauch, Recyclingfähigkeit, Lebensdauer
Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen:
- Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
ErfüllungsortWeitere Erfüllungsorte
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg
NUTS-3-Code: DE243
Land: Deutschland
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 48

Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 550.000,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Lichttechnik, Beschreibung: Bewertet werden die Qualität und Funktionalität der eingesetzten Lichttechnik (z. B. Lichtverteilung, Farbtemperatur, Effizienz, Blendfreiheit), Gewichtung: 20,00
Gestaltung / Leuchtendesign, Beschreibung: Wie gut entspricht die Leuchte dem Originaldesign in Form, Proportion, Material und Farbe?, Gewichtung: 20,00
Integration und Funktionalität der Steuerungstechnik, Beschreibung: Bewertung, wie gut sich die Steuerungstechnik gestalterisch, funktional und technisch in das bestehende Leuchtendesign integriert, Gewichtung: 10,00
Montage- und Wartungsfreundlichkeit, Beschreibung: Bewertung der Montagefreundlichkeit (z. B. Befes-tigung, Anschluss) sowie der Wartungsfreundlichkeit (z. B. Zugänglichkeit, Austauschbarkeit sowie Aufwand bei Wartung und Reparatur), Gewichtung: 10,00
Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit, Beschreibung: Einsatz effizienter Materialien, Energieverbrauch, Recyclingfähigkeit, Lebensdauer, Gewichtung: 10,00

Preis, Beschreibung: Angebotspreis, Gewichtung: 30,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein