Bekanntmachung
Coburg - Amt 61 - Sonderleuchte Coburg - Anpassung an LED- und Steuerungstechnik 1200-0452-2025/000879
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 1200-0452-2025/000879 Titel: Coburg - Amt 61 - Sonderleuchte Coburg - Anpassung an LED- und Steuerungstechnik Beschreibung: Anpassung der Sonerleuchte an LED- und Steuerungstechnik Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 550.000,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 31521000-4 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 31527260-6 |
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Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll |
Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV [10 %] - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV [90 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [60 %] - Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [20 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Referenzen zu bestimmten Lieferungen Beschreibung: Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2015). Der Auftragszeitpunkt der als Referenz benannten Leistungen muss innerhalb der letzten zehn Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung liegen. Sofern der Bewerber auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen zehn Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Die Darstellung aller Referenzen muss nachfolgende Angaben beinhalten: - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber - Zeitraum der Leistungserbringung - Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto) - Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen Mindestanforderung: Nachweis von mindestens zwei Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Hinweis: Unter dem Begriff "Fertigung von Sonderleuchten" versteht der Auftraggeber • den vollständigen Prozess von Entwurf über Entwicklung bis zur Herstellung einer Sonder-Leuchte nach den spezifischen Vorgaben des Referenzgebers • Produktion der Sonder-Leuchte mit einer Stückzahl von insgesamt mindestens 20 Stück Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: • Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die erfolgreiche Fertigung von Sonderleuchten (außerhalb der Serienproduktion) mit Auftragswert in Höhe von mindestens 80.000 € (netto) • Bei mindestens einer Referenz ist der Leistungsgegenstand die erfolgreiche Fertigung von LED-Leuchten in Serien-Produktion mit einer Stückzahl von mindestens 20 Stück. Es müssen alle Leistungen insgesamt in einer oder mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden, die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Entwurf, Entwicklung und Herstellung von (Sonder-)Leuchten), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: 500.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §§ 44 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (§ 44 Abs. 1 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein |
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200-50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19.08.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.08.2025 12:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197eddf0711-32201318c451311
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Identifikationsnummer: 09463000-0001SC1200- 50 Internet-Adresse (URL): https://www.coburg.de/Vergabeseite Postanschrift: Steingasse 18 Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de Telefon: +49 9561893155 Fax: +49 95618963155 |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 09-0358002-61 Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ Postanschrift: Promenade 27 (Schloss) Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981 53-1277 Fax.: +49 981 53-1837 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Identifikationsnummer: 09-0358002- 61 Internet-Adresse: (URL) http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ Postanschrift: Promenade 27 Postleitzahl / Ort: 91522 Ansbach NUTS-3-Code: DE251 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax.: +49 981531837 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Lieferung von 82 Stück Sonderleuchte Coburg (ohne Mast) für verschiedene Projekte in Coburg, einschließlich folgendem Zubehör: Pro Sonderleuchte sind weiterhin jeweils zwei Farbfilter und zwei Linsenvorsätze zu liefern. Die Farbfilter bestehen aus dichroitischem Glas, wobei die Farbwahl durch den Auftraggeber festgelegt wird. Die Linsenvorsätze umfassen Skulpturenlinsen, Streulinsen oder vergleichbare Optiken. In den folgenden vier Jahren ab Beauftragung besteht die Aussicht zur Nachbestellung weiterer Leuchten. Insgesamt geht der Auftraggeber von einer realistischen Abnahmemenge von ca. 82 Leuchten aus. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" (10 %): Einsatz effizienter Materialien, Energieverbrauch, Recyclingfähigkeit, Lebensdauer Ziel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: - Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft |
Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 96450 Coburg NUTS-3-Code: DE243 Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 48 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 550.000,00 EUR |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Lichttechnik, Beschreibung: Bewertet werden die Qualität und Funktionalität der eingesetzten Lichttechnik (z. B. Lichtverteilung, Farbtemperatur, Effizienz, Blendfreiheit), Gewichtung: 20,00 Gestaltung / Leuchtendesign, Beschreibung: Wie gut entspricht die Leuchte dem Originaldesign in Form, Proportion, Material und Farbe?, Gewichtung: 20,00 Integration und Funktionalität der Steuerungstechnik, Beschreibung: Bewertung, wie gut sich die Steuerungstechnik gestalterisch, funktional und technisch in das bestehende Leuchtendesign integriert, Gewichtung: 10,00 Montage- und Wartungsfreundlichkeit, Beschreibung: Bewertung der Montagefreundlichkeit (z. B. Befes-tigung, Anschluss) sowie der Wartungsfreundlichkeit (z. B. Zugänglichkeit, Austauschbarkeit sowie Aufwand bei Wartung und Reparatur), Gewichtung: 10,00 Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit, Beschreibung: Einsatz effizienter Materialien, Energieverbrauch, Recyclingfähigkeit, Lebensdauer, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Angebotspreis, Gewichtung: 30,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |