Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung Identifikationsnummer: DE129517720 Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de Postanschrift: Hofgartenstraße 8 Postleitzahl / Ort: 80539 München NUTS-3-Code: DE21H Land: Deutschland Kontaktstelle: Einkauf Max-Planck-Institut für Kernphysik (Warengruppenverantwortung) E-Mail: einkauf@mpi-hd.mpg.de Telefon: +49 6221-516-206 Fax: +49 6221-516-220 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 202501. Titel: Elektronikmaterial Beschreibung: Gegenstand der Vergabe sind Abrufrahmenvereinbarungen über den Bezug von Elektronikmaterial. Der Bezug soll über elektronische Kataloge und einen Marktplatz erfolgen, über den Mini-Wettbewerbe unter sämtlichen Rahmenvertragspartnern durchgeführt werden. Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe |
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 31700000-3 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 38500000-0 Weitere CPV-Code Hauptteile: 31170000-8 Weitere CPV-Code Hauptteile: 42660000-0 |
|
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Saupfercheckweg 1 Postleitzahl / Ort: 69117 Deutschland NUTS-3-Code: DE125 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: § 124 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Ausgeschrieben wird eine Mehrparteienrahmenvereinbarung über den Bezug von Elektronikmaterial. Diese Rahmenvereinbarung soll mit allen geeigneten Unternehmen geschlossen werden, die die Mindestanforderungen erfüllen und über ein ausreichend großes Produktsortiment verfügen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber die Nachfrage seiner Institute und Einrichtungen nach Elektronikmaterial bündeln. Rahmenvereinbarungspartner stellen hierzu dem Auftraggeber elektronische Kataloge zur Verfügung und binden diese an den MPG-internen digitalen Marktplatz an. Abrufberechtigte rufen über diesen Marktplatz die einzelnen Produkte/Leistungen ab. Vor jedem Abruf führt der Auftraggeber einen Miniwettbewerb unter sämtlichen RV-Partnern durch, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag für den Einzelauftrag erhält. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Umweltmanagementmaßnahmen Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber haben Angaben zu den allgemeinen Maßnahmen zu machen, die zum Umweltmanagement in ihrem Unternehmen bestehen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber haben Angaben zu den allgemeinen Maßnahmen zu machen, die zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen. Als Maßnahme der Qualitätssicherung ist zudem zu beschreiben, wie Sie derzeit für Ihre Kunden sicherstellen, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann (Bevorratungs- und Lieferorganisation). Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Bestelleingang durchgeführt werden muss und die über viele Lieferstandorte verfügen. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bieter im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen umgeht. Es ist außerdem zu beschreiben, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen Sie zur Sicherung der Qualität eines B2B Online-Shops derzeit in Ihrem Unternehmen ergreifen. Die Beschreibung muss insbesondere erkennen lassen, dass Sie in der Lage sind, eine hohe Produktdatenqualität zu gewährleisten. Dies sollte die folgenden Aspekte betreffen: - Produktdatenqualität (Aktualität der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit, Klare Beschreibungen etc.) - Produktdatenaufbereitung (z.B. Anpassung an unterschiedliche Logiken, bspw. von ERP und Shopsystemen, Anbindung an E-Procurement-Systeme) - Produktdatenpflege Weitere Aspekte der Qualität können etwa sein - Kundenservice/-support, Feedbackmöglichkeiten - Datenschutz - Datensicherheit Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber. Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn mit folgender Deckung nachweisen: Personen und Sachschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr); Vermögensschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr). Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht. Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) müssen den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden addiert. Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) müssen den spezifischen Umsatz des Unternehmens im Bereich "B2B Onlinehandel" in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden addiert. Als Mindestanforderung fordert der Auftraggeber einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 1.000.000 EUR p.a. in diesen Jahren. Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
|
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einr. besteht und dass der Bieter sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragn., Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von 5k Abs. 1 lit. a) bis d) VO 2022/576 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Eigenerkl. zur Sortimentsverfügbarkeit. Der Bieter hat zu erklären, dass er in der Vertragsdurchführungsphase mindestens 70 % der beispielhaft in Anlage A.5 aufgezählten Produkte für Elektronikmaterial in mindestens zwei von fünf Segmenten auf tagesaktuellem Stand, d. h. zur unverzügl. Versendung binnen eines Werktages, anbieten können wird. |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 02.09.2025 12:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU, DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198406fde87-5dad8b1194df3238
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Identifikationsnummer: DE 811335517 Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer Postanschrift: Maximilianstraße 39 Postleitzahl / Ort: 80538 München NUTS-3-Code: DE21H Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax.: +49 8921762847 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Das Sortiment umfasst alle aktiven und passiven Elektronikkomponenten, die für die Entwicklung, Fertigung und Installation verschiedenster elektronischer Geräte und Baugruppen in allen Forschungsbereichen der Max-Planck-Institute benötigt werden. Typische Bauelemente sind beispielsweise Widerstände, Kondensatoren, Transistoren, Dioden, Spulen und integrierte Schaltungen (ICs) sowie Kabel und Stecker, die überwiegend für Elektronikentwicklungen verwendet werden. Eine geringe Überschneidung mit dem Bereich Haustechnik im Bereich Kabel wird toleriert. Für den Aufbau wissenschaftlicher Experimente ist es essenziell, eine sehr große Vielfalt an aktiven und passiven Bauelementen kurzfristig beziehen zu können. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der neuesten technologischen Entwicklungen auf dem Weltmarkt im Bereich der Elektronikkomponenten, da die Experimente auf dem neuesten Stand der Technik aufgebaut werden müssen, um konkurrenzfähige Spitzenforschung auf höchstem Niveau zu ermöglichen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind zudem Mess- und Prüftechnik, beispielsweise Oszilloskope, Signalgeneratoren und Spektrumanalysatoren, die dem neuesten technologischen Stand entsprechen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch Elektrowerkzeuge wie Lötstationen sowie das typische Handwerkzeug für Elektroniker:innen. Ausgeschlossen sind Produkte aus den Bereichen IT, Haustechnik, typisches Werkzeug und Anlagen für mechanische Werkstätten. Des Weiteren sind Consumer-Elektronik-Produkte wie Fernseher, Lautsprecher, HiFi-Anlagen und Waschmaschinen ausgeschlossen. Bieter müssen mindestens das Produktspektrum aus zwei der fünf untenstehenden Segmente auf tagesaktuellem Stand anbieten können. Von der Rahmenvereinbarung umfasst ist der Bezug von Elektronikmaterial der nachstehenden Segmente.: Segment 1: Prüf- und Messtechnik, eCLASS 27-15 Segment 2: Kabel, Leitungen und Stecker, eCLASS 27-06 - Kabel & Leitungen - Stecker, Adapter, Verbinder, Buchsen Segment 3: Netzgeräte und Transformatoren, eCLASS 27-03 Segment 4: Bauelemente, eCLASS 27-21, 27-37 - Aktive Bauelemente - Passive Bauelemente - Halbleiter Entwicklungskits Segment 5: Sonstiges, eCLASS 21-05, eCLASS 30-14 - Elektroniker Werkzeug Für jedes Produktspektrum sind in Anlage A.5 beispielhaft wesentlich abzudeckende Produkte aufgezählt. Der Auftraggeber legt die nachfolgenden segmentübergreifenden Mindestanforderungen fest: Es dürfen ausschließlich Originalteile der jeweiligen Hersteller angeboten werden. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 23.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 22.10.2030 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 100 Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung übersteigt die Regellaufzeit gemäß § 21 Abs. 6 VgV um ein Jahr. Dies ist notwendig, da sowohl Auftraggeber als auch die Rahmenvereinbarungspartner umfassende technische Implementierungsleistungen vorzunehmen haben. Dies betrifft sowohl die Implementierung der elektronischen Kataloge der Rahmenvereinbarungspartner in das eProcurement-System des Auftraggebers als auch die Einrichtung der automatisierten Übertragung der SAP-Bestellung in des Warenwirtschaftssystems des Rahmenvereinbarungspartners. Dieser erforderliche Initialisierungsaufwand rechtfertigt die längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Ja |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |