Bekanntmachung

Elektronikmaterial 202501.





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Identifikationsnummer: DE129517720
Internet-Adresse (URL): https://www.mpg.de
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl / Ort: 80539 München
NUTS-3-Code: DE21H
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Einkauf Max-Planck-Institut für Kernphysik (Warengruppenverantwortung)
E-Mail: einkauf@mpi-hd.mpg.de
Telefon: +49 6221-516-206
Fax: +49 6221-516-220
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 202501.
Titel: Elektronikmaterial
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe sind Abrufrahmenvereinbarungen über den Bezug von Elektronikmaterial. Der Bezug soll über elektronische Kataloge und einen Marktplatz erfolgen, über den Mini-Wettbewerbe unter sämtlichen Rahmenvertragspartnern durchgeführt werden.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 31700000-3
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 38500000-0
Weitere CPV-Code Hauptteile: 31170000-8
Weitere CPV-Code Hauptteile: 42660000-0
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Saupfercheckweg 1
Postleitzahl / Ort: 69117 Deutschland
NUTS-3-Code: DE125
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: § 124 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Insolvenz
Beschreibung:

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Ausgeschrieben wird eine Mehrparteienrahmenvereinbarung über den Bezug von Elektronikmaterial. Diese Rahmenvereinbarung soll mit allen geeigneten Unternehmen geschlossen werden, die die Mindestanforderungen erfüllen und über ein ausreichend großes Produktsortiment verfügen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber die Nachfrage seiner Institute und Einrichtungen nach Elektronikmaterial bündeln. Rahmenvereinbarungspartner stellen hierzu dem Auftraggeber elektronische Kataloge zur Verfügung und binden diese an den MPG-internen digitalen Marktplatz an. Abrufberechtigte rufen über diesen Marktplatz die einzelnen Produkte/Leistungen ab. Vor jedem Abruf führt der Auftraggeber einen Miniwettbewerb unter sämtlichen RV-Partnern durch, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag für den Einzelauftrag erhält.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber haben Angaben zu den allgemeinen Maßnahmen zu machen, die zum Umweltmanagement in ihrem Unternehmen bestehen.

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber haben Angaben zu den allgemeinen Maßnahmen zu machen, die zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen.
Als Maßnahme der Qualitätssicherung ist zudem zu beschreiben, wie Sie derzeit für Ihre Kunden sicherstellen, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann (Bevorratungs- und Lieferorganisation). Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Bestelleingang durchgeführt werden muss und die über viele Lieferstandorte verfügen. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bieter im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen umgeht.
Es ist außerdem zu beschreiben, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen Sie zur Sicherung der Qualität eines B2B Online-Shops derzeit in Ihrem Unternehmen ergreifen. Die Beschreibung muss insbesondere erkennen lassen, dass Sie in der Lage sind, eine hohe Produktdatenqualität zu gewährleisten. Dies sollte die folgenden Aspekte betreffen:
- Produktdatenqualität (Aktualität der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit, Klare Beschreibungen etc.)
- Produktdatenaufbereitung (z.B. Anpassung an unterschiedliche Logiken, bspw. von ERP und Shopsystemen, Anbindung an E-Procurement-Systeme)
- Produktdatenpflege
Weitere Aspekte der Qualität können etwa sein
- Kundenservice/-support, Feedbackmöglichkeiten
- Datenschutz
- Datensicherheit

Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn mit folgender Deckung nachweisen: Personen und Sachschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr); Vermögensschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr). Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) müssen den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden addiert.

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) müssen den spezifischen Umsatz des Unternehmens im Bereich "B2B Onlinehandel" in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Sollte der Abschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht vorliegen, ist dies entsprechend zu kennzeichnen und die Daten des davorliegenden Jahres heranzuziehen. Die Einzelumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden addiert. Als Mindestanforderung fordert der Auftraggeber einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 1.000.000 EUR p.a. in diesen Jahren.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einr. besteht und dass der Bieter sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragn., Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von 5k Abs. 1 lit. a) bis d) VO 2022/576 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Eigenerkl. zur Sortimentsverfügbarkeit. Der Bieter hat zu erklären, dass er in der Vertragsdurchführungsphase mindestens 70 % der beispielhaft in Anlage A.5 aufgezählten Produkte für Elektronikmaterial in mindestens zwei von fünf Segmenten auf tagesaktuellem Stand, d. h. zur unverzügl. Versendung binnen eines Werktages, anbieten können wird.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 02.09.2025 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU, DEU
Öffnung der Angebote  
   
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198406fde87-5dad8b1194df3238
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Identifikationsnummer: DE 811335517
Internet-Adresse (URL): http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl / Ort: 80538 München
NUTS-3-Code: DE21H
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Das Sortiment umfasst alle aktiven und passiven Elektronikkomponenten, die für die Entwicklung, Fertigung und Installation verschiedenster elektronischer Geräte und Baugruppen in allen Forschungsbereichen der Max-Planck-Institute benötigt werden.
Typische Bauelemente sind beispielsweise Widerstände, Kondensatoren, Transistoren, Dioden, Spulen und integrierte Schaltungen (ICs) sowie Kabel und Stecker, die überwiegend für Elektronikentwicklungen verwendet werden. Eine geringe Überschneidung mit dem Bereich Haustechnik im Bereich Kabel wird toleriert.
Für den Aufbau wissenschaftlicher Experimente ist es essenziell, eine sehr große Vielfalt an aktiven und passiven Bauelementen kurzfristig beziehen zu können. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der neuesten technologischen Entwicklungen auf dem Weltmarkt im Bereich der Elektronikkomponenten, da die Experimente auf dem neuesten Stand der Technik aufgebaut werden müssen, um konkurrenzfähige Spitzenforschung auf höchstem Niveau zu ermöglichen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind zudem Mess- und Prüftechnik, beispielsweise Oszilloskope, Signalgeneratoren und Spektrumanalysatoren, die dem neuesten technologischen Stand entsprechen.
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet auch Elektrowerkzeuge wie Lötstationen sowie das typische Handwerkzeug für Elektroniker:innen.
Ausgeschlossen sind Produkte aus den Bereichen IT, Haustechnik, typisches Werkzeug und Anlagen für mechanische Werkstätten. Des Weiteren sind Consumer-Elektronik-Produkte wie Fernseher, Lautsprecher, HiFi-Anlagen und Waschmaschinen ausgeschlossen.
Bieter müssen mindestens das Produktspektrum aus zwei der fünf untenstehenden Segmente auf tagesaktuellem Stand anbieten können.
Von der Rahmenvereinbarung umfasst ist der Bezug von Elektronikmaterial der nachstehenden Segmente.:
Segment 1: Prüf- und Messtechnik, eCLASS 27-15
Segment 2: Kabel, Leitungen und Stecker, eCLASS 27-06
- Kabel & Leitungen
- Stecker, Adapter, Verbinder, Buchsen
Segment 3: Netzgeräte und Transformatoren, eCLASS 27-03
Segment 4: Bauelemente, eCLASS 27-21, 27-37
- Aktive Bauelemente
- Passive Bauelemente
- Halbleiter Entwicklungskits
Segment 5: Sonstiges, eCLASS 21-05, eCLASS 30-14
- Elektroniker Werkzeug

Für jedes Produktspektrum sind in Anlage A.5 beispielhaft wesentlich abzudeckende Produkte aufgezählt.

Der Auftraggeber legt die nachfolgenden segmentübergreifenden Mindestanforderungen fest:
Es dürfen ausschließlich Originalteile der jeweiligen Hersteller angeboten werden.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 23.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 22.10.2030
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 100
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung übersteigt die Regellaufzeit gemäß § 21 Abs. 6 VgV um ein Jahr. Dies ist notwendig, da sowohl Auftraggeber als auch die Rahmenvereinbarungspartner umfassende technische Implementierungsleistungen vorzunehmen haben. Dies betrifft sowohl die Implementierung der elektronischen Kataloge der Rahmenvereinbarungspartner in das eProcurement-System des Auftraggebers als auch die Einrichtung der automatisierten Übertragung der SAP-Bestellung in des Warenwirtschaftssystems des Rahmenvereinbarungspartners. Dieser erforderliche Initialisierungsaufwand rechtfertigt die längere Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 20.000.000,00 EUR
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien  
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Ja
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein