Bekanntmachung

Transmissionselektronenmikroskop (AnTEM) EUOV2511





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Identifikationsnummer: 992-80200-35
Internet-Adresse (URL): https://www.hzdr.de
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Postleitzahl / Ort: 01328 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
E-Mail: vergabe@hzdr.de
Telefon: +49 3512600
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: EUOV2511
Titel: Transmissionselektronenmikroskop (AnTEM)
Beschreibung: Beschaffung eines 300-kV höchstauflösenden analytischen Transmissionselektronenmikroskops mit Feldemmissionsquelle
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 38511200-2
   
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden sollPostanschrift: Bautzner Landstraße 400
Postleitzahl / Ort: 01328 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Insolvenz
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: siehe gesetzliche Regelung §§ 123 - 126 GWB.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der AuswahlkriterienAuftragsunterlagen, Bekanntmachung
Eignungskriterien
Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen. Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: gemäß gesetzlicher Vorgaben aus VgV.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 30.09.2025 12:00 Uhr
BindefristLaufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
   
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.tender24.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198eaabddbe-1c3e94dce35bc92a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: -
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: -
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn
NUTS-3-Code: DEA22
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Ausschreibung zielt auf die Produktion, Lieferung und betriebsfertige Installation eines 300-kV höchstauflösenden analytischen Transmissionselektronenmikroskops mit Feldemmissionsquelle, rasterndem Strahlsystem (STEM), Sonden-Cs-Korrektor, Detektionsmöglichkeiten (TEM-Kamera und STEM-Detektoren), energiedispersivem Röntgenspektrometer (EDXS-System), Elektronenenergieverlustspektrometer (EELS-System), Tomographie-Option sowie weiterem Zubehör. Es muss sich dabei um ein Neugerät handeln, d.h. es darf kein Prototyp angeboten werden, sondern nur existierende, offiziell vorgestellte Produkte. Zu der im Angebotspreis anzubietenden Leistung gehören:

• Lieferung auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers frei Erfüllungsort: HZDR Dresden-Rossendorf, Gebäude 711, Räume 008, 009 und ggf. 015, Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
• Aufbau, Installation und Einweisung der Bediener am Aufstellort
• 24 Monate Garantie ab Abnahme
• CE-Kennzeichnung

Das anzuschaffende Transmissionselektronenmikroskop und dessen Zubehör sind ausnahmslos am HZDR in Gebäude 711 in den Räumen 008 (Mikroskopraum) und 009 (Technikraum) zu installieren. Die Bedienung des Mikroskops erfolgt ggf. im Raum 015. Für die Installation des Transmissionselektronenmikroskops steht kein anderer Ort zur Verfügung. Im Zuge der Angebotserstellung sind Ortsbesichtigungen der Bieter hinsichtlich der Einbringungsmöglichkeiten des Transmissionselektronenmikroskops empfohlen. Nachteile infolge einer
nicht für notwendig erachteten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters, berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Termin ausschließlich im Zeitraum bis spätestens zum 19.09.2025 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber).
Zur Terminfindung senden Sie bitte eine E-Mail an den technischen Projektleiter r.huebner@hzdr.de mit mind. einem entsprechenden Terminvorschlag im festgelegten Besichtigungszeitraum bis zum 19.09.2025.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte LaufzeitLaufzeit in Monaten: 18

Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein