Bekanntmachung
MC-ICP Massenspektrometer 0005-2021
Vergabenummer: | 0005-2021 |
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel Postanschrift: Wischhofstr. 1-3 Postleitzahl / Ort: 24148 Kiel Land: Deutschland NUTS-Code: DEF02 Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf Telefon: +49 431-600-2558 E-Mail: mmix@geomar.de Fax: +49 431-600-1525 |
Internet-Adresse(n) | Hauptadresse: (URL) http://www.geomar.de
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I.2) Gemeinsame Beschaffung |
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I.3) Kommunikation | |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1775cfa399b-c489b316736a779
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Weitere Auskünfte erteilt/erteilen | die oben genannten Kontaktstellen |
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen | elektronisch via: (URL) http://www.tender24.de
an die oben genannten Kontaktstellen |
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers | Einrichtung des öffentlichen Rechts |
I.5) Haupttätigkeit(en) | Andere Tätigkeit: Forschung |
Abschnitt II: Gegenstand | |
II.1) Umfang der Beschaffung | |
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: | MC-ICP Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 0005-2021 |
II.1.2) CPV-Code Hauptteil | 38433100-0 |
II.1.3) Art des Auftrags | Lieferauftrag |
II.1.4) Kurze Beschreibung: | MC-ICP Massenspektrometer |
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert | |
II.1.6) Angaben zu den Losen | Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein |
II.2) Beschreibung | |
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) | CPV-Code Hauptteil: |
II.2.3) Erfüllungsort | |
NUTS-Code: | DEF02 |
Hauptort der Ausführung: | GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanfoschung Kiel Wischhofstraße 1-3 24148 Kiel |
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung | Lieferung und Installation eines MC-ICP Massenspektrometers |
II.2.5) Zuschlagskriterien |
Die nachstehenden Kriterien Preis |
II.2.6) Geschätzter Wert | |
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems | Laufzeit in Monaten: 7 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein |
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote | Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein |
II.2.11) Angaben zu Optionen: | Optionen: nein |
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen |
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II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union | Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein |
II.2.14) Zusätzliche Angaben: | Ausführungsfrist: Beginn: mit Zuschlagserteilung, Ende: spätestens 7 Monate nach Zuschlagserteilung |
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben | |
III.1) Teilnahmebedingungen | |
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister |
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Formblatt) - Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt) - Technisches Datenblatt Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. |
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit |
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: |
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit |
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: |
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen |
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III.2) Bedingungen für den Auftrag | |
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: | |
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal |
Abschnitt IV: Verfahren | |
IV.1) Beschreibung | |
IV.1.1) Verfahrensart | Offenes Verfahren |
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem |
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IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion | |
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) | Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja |
IV.2) Verwaltungsangaben | |
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren | |
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge | Tag und Ortszeit: 04.03.2021 10:00 Uhr |
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können | DE |
IV.2.6) Bindefrist des Angebots | Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.04.2021 |
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote | Tag: 04.03.2021, Ortszeit: 10:00 Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt |
Abschnitt VI: Weitere Angaben | |
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags | Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein |
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen |
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VI.3) Zusätzliche Angaben: | Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen. Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerber-/Bieterfragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen. Die Frist für Bewerber-/Bieterfragen wird auf den 24.02.2021 festgelegt. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Fragen- und Antwortenkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerber-/Bieterfrage, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt. |
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren | |
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn Land: Deutschland |
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: |
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen | Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. |
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt | Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: |
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: | 01.02.2021 |